Die Verbraucherzentrale weiß, dass Photovoltaik-Anlagen attraktiv bleiben, und erklärt, was Colakraut ist­

Die Verbraucherzentrale weiß, dass Photovoltaik-Anlagen attraktiv bleiben, und erklärt, was Colakraut ist­

MAINFRANKEN – Trotz des Solarspitzengesetzes bleibt die Photovoltaik für Privathaushalte ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll. Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin der Verbraucherzentrale, erklärt die wichtigsten Punkte.

Was ändert sich?

Das Solarspitzengesetz begrenzt die Stromeinspeisung nur bei drohender Netzüberlastung und negativen Börsenstrompreisen. Die nicht vergütete Zeit wird verrechnet und ans Ende des 20 Jahre laufenden Förderzeitraums angehängt. Wer seinen selbst erzeugten Strom zu Zeiten negativer Strompreise intelligent vor Ort nutzt, kann sogar noch wirtschaftlich profitieren.

Die Regelung gilt für neue PV-Anlagen ab zwei kW, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden und auch erst nach Installation eines Smart Meters. Neuanlagen, die zunächst ohne Steuerbox beziehungsweise Smart Meter in Betrieb gehen, dürfen nur 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Diese Regelung soll dazu beitragen, das Stromnetz zu stabilisieren und Überlastungen – zum Beispiel zur Mittagszeit an besonders sonnigen Tagen – zu vermeiden.

Warum lohnt sich Photovoltaik weiterhin?

Der Schlüssel liegt im Eigenverbrauch: Haushalte sollten möglichst viel des von ihnen produzierten Strom selbst nutzen. Flexible Verbraucher wie Waschmaschinen oder Wallboxen helfen dabei. Batteriespeicher erhöhen den Eigenverbrauchsanteil zusätzlich und machen die Anlagen noch wirtschaftlicher.

Sigrid Goldbrunner betont: „Wenn man mit der eigenen Photovoltaik-Anlage das Auto auflädt oder den Geschirrspüler und den Wäschetrockner betreibt, spart man nicht nur bares Geld, sondern hilft den eigenen CO2-Fußabruck deutlich zu verringern.“

Fazit: Photovoltaik bleibt für Hausbesitzer eine lohnende Investition in nachhaltige Energieversorgung.

Bei Fragen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern anbieterunabhängig weiter. Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Was ist Colakraut?
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Wer im Internet nach Rezepten für alkoholfreie Erfrischungsgetränke sucht, stößt gelegentlich auf Anleitungen für selbstgemachte Cola. Die Basis ist dabei ein Sirup aus Colakraut, Zucker und Zitrone, der mit Sprudelwasser aufgegossen wird.

Colakraut ist eine Varietät der Eberraute. In herkömmlichen Colagetränken ist die Pflanze nicht enthalten, ihr herbes, leicht zitroniges Aroma erinnert aber ein wenig daran. „Die Eberraute ist eine alte Würz- und Heilpflanze, die unter Namen wie Colakraut oder Limopflanze gerade ein kleines Revival erlebt”, sagt Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern.

Colakraut ist in vielen Gärtnereien erhältlich und gedeiht unkompliziert in Topf oder Beet. Zum Einsatz kommen nur die jungen Triebspitzen der Pflanze, die nicht allzu bitter schmecken. Neben der Verwendung für selbstgemachte Limonaden eignet sich die Pflanze auch zum Aufgießen als Tee, zum Verfeinern von Dips und Salaten oder zum Marinieren von Fleisch.

Nicht für Schwangere

Für das Aroma von Colakraut sind ätherische Öle und Bitterstoffe verantwortlich. Zu den natürlichen Inhaltsstoffen der Eberraute zählt auch der neurotoxisch wirkende Bitterstoff Thujon. Er findet sich auch in anderen Gewürzpflanzen wie Wermut oder Salbei. In den beim Kochen üblichen Mengen ist Thujon gesundheitlich unbedenklich. Schwangere sollten jedoch vorsorglich auf den Verzehr von Eberraute verzichten, da die Pflanze wehenfördernd wirken kann.

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