SCHWEINFURT / BAMBERG / WÜRZBURG – 100 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Schweinfurter Zolls (FKS) haben am gestrigen Dienstag das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe in den Regionen Bamberg, Schweinfurt und Würzburg überprüft.
Ziel der Prüfung war die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, wie auch die Feststellung von unzulässigen Arbeitsbedingungen der in dieser Branche tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Überprüft wurden dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie beispielsweise der grenzüberschreitende Straßengüterverkehr, aber auch das Sammeln, Transportieren, Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-) Sendungen aller Art. Die Prüfungen erfolgten teilweise unter Einbindung der Bayerischen Polizei, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und dem Gewerbeaufsichtsamt.
Im Rahmen der Prüfungen wurden unter anderem 104 Fahrzeuge überprüft und insgesamt 213 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Kontrollkräften zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Dabei wurden bereits vor Ort 32 Ermittlungsverfahren durch die Zollbeamtinnen und Zollbeamten eingeleitet: -In 13 Fällen deckten die Beschäftigten des Hauptzollamts Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. -Acht Beanstandungen umfassen unter anderem den Vorwurf der illegalen Beschäftigung von Ausländern, deren Aufenthaltstitel nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. -In zehn Fällen besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde. -In einem Fall besteht der Verdacht, dass durch einen Arbeitnehmer unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen wurden.
Im Rahmen der Befragungen wurden darüber hinaus weitere 56 Sachverhalte festgestellt, die nun zunächst einer weiteren Prüfung durch die Beamtinnen und Beamte der FKS erfordern.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitskräfte u. a. mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie mit den Meldungen zur Sozialversicherung abgeglichen werden.
Zusatzinformation:
Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen des Arbeitsbereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.