Durch die neuen Kammervorsitzende am Landgericht Schweinfurt bilden nun die Frauen die Mehrheit

Durch die neuen Kammervorsitzende am Landgericht Schweinfurt bilden nun die Frauen die Mehrheit
Foto: Julia Treutlein

SCHWEINFURT – Stabwechsel am Landgericht Schweinfurt: Nach der Übernahme des Vorsitzes einer Zivilkammer durch die frühere stellvertretende Amtsgerichtsdirektorin Kerstin Leitsch bereits im Oktober 2024 wurde nun die vormalige Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt Melanie Roth mit Wirkung vom 01. Juli 2025 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht ernannt.

Die gebürtige Schweinfurterin Kerstin Leitsch (49) begann nach Jurastudium in München und Referendariat in Traunstein bzw. Schweinfurt ihre berufliche Laufbahn bei der Justiz im Jahr 2011 als Proberichterin am Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale. Im Januar 2014 wechselte sie für ein Jahr an die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und wurde nach einem nochmaligen dreimonatigen Zwischenstopp am Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale im Januar 2015 zur Richterin am Landgericht Schweinfurt ernannt.

Im Juli 2020 erfolgte dann die Beförderung zur stellvertretenden Amtsgerichtsdirektorin beim Amtsgericht Haßfurt. Von dort wechselte sie in gleicher Funktion im Mai 2022 an das Amtsgericht Schweinfurt. Mit Wirkung vom 16.10.2024 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht ernannt und hat seither den Vorsitz der 2. Zivilkammer inne, die im Schwerpunkt für Arzthaftungs- und Kapitalanlagesachen zuständig ist.

Melanie Roth (43) ist ebenfalls in Schweinfurt geboren und studierte Rechtswissenschaften in Würzburg, wo sie auch ihr Referendariat ableistete. Im September 2012 trat sie als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt. in den Justizdienst ein und ist diesem beruflichen Standort treu geblieben. So wirkte sie von 2014 an als Richterin am Landgericht, bis sie im Januar 2023 zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt befördert wurde. Mit Wirkung vom 01.07.2025 wurde nun sie zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht ernannt, wo sie den Vorsitz der 2. und 3. Strafkammer übernommen hat, die für Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile zuständig sind.

Für beide Richterinnen ist es damit eine Rückkehr zu ihren beruflichen Wurzeln, nun allerdings in einer hervorgehobenen Position. Zusammen mit Claudia Guba, Vizepräsidentin des Landgerichts und Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, bilden die Frauen nunmehr die Mehrheit in der Riege aller landgerichtlichen Kammervorsitzenden.

Für Landgerichtspräsident Franz Truppei eine logische Folge der strukturellen Personalveränderungen in der Justiz: „Deutlich mehr als die Hälfte aller Berufsanfänger im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich sind Frauen,“ so Truppei. „Da ist es nur folgerichtig, wenn sich diese mehr und mehr in Führungspositionen wiederfinden.“ Als Richterinnen mit viel Berufs- und Lebenserfahrung, die bereits in den unterschiedlichsten Funktionen „ihre Frau gestanden“ haben, sind sie am Landgericht jedenfalls höchst willkommen.

Hintergrund:
Entsprechend des in der bayerischen Justiz üblichen Laufbahnwechsels leisten nahezu alle bayerischen Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit zumindest zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit auch Dienst als Staatsanwältin oder Staatsanwalt. Auch im weiteren Karriereverlauf ist ein Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft eine gängige berufliche Entwicklungsmöglichkeit, um sich für höhere Positionen zu qualifizieren.

Das Foto zeigt (von links): Vorsitzende Richterin am Landgericht Melanie Roth, Landgerichtspräsident Franz Truppei, Vorsitzende Richterin am Landgericht Kerstin Leitsch
Foto: Julia Treutlein

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