BAD KISSINGEN – Mit Beginn des Schuljahrs 2024/2025 digitalisierte die Stadtverwaltung die Antragstellung für die Schülerbeförderung zur Henneberg-Grundschule, Sinnberg-Grundschule und Anton-Kliegl-Mittelschule.
Antragstellung für alle Schülerinnen und Schüler
Mit Ende des laufenden Schuljahres erlischt die Gültigkeit der Fahrausweise. Die Beförderung der Schüler wird nicht automatisch vorgenommen und die Fahrkarten werden nicht automatisch verlängert. Ab dem kommenden Schuljahr ist es außerdem verpflichtend, dass für alle Schülerinnen und Schüler ein Antrag auf Beförderung gestellt wird, auch wenn eine Beförderung nicht in Anspruch genommen wird. Bei der Antragstellung ist in einem solchen Fall anzuklicken, dass kein Fahrausweis benötigt wird.
Die neue Antragstellung erfolgt erneut über das Programm „myVIA“ und zwar über das bereits angelegte Nutzerprofil der Erziehungsberechtigten. Das Antragsportal „myVIA“ ist zu erreichen unter www.schulweg.badkissingen.de. Das System führt
Schritt für Schritt durch den Antrag. Im Anschluss wird der Antrag an die Stadt Bad Kissingen, Referat Schulen und Kindertagesstätten, übermittelt. Der Bearbeitungsstatus ist jederzeit in „myVIA“ einzusehen.
Alle Änderungen sind meldepflichtig
Bei Umzug, Schulwechsel sowie Beendigung des Schulbesuchs während des Schuljahres sind Erziehungsberechtige verpflichtet, alle Änderungen der Stadt Bad Kissingen unverzüglich zu melden. Bei Nichtmeldung werden die Kosten für die Fahrkarte, die ohne Anspruch erhalten wurde, in Rechnung gestellt. Durch das Online-Verfahren reduziert sich die Bearbeitung erheblich, da sämtliche Daten nur einmal erfasst werden müssen. Die Fahrkarten werden dann teilweise digital (ÖPNV) übermittelt bzw. per Post ausgegeben. Jedes „Fahrkind“ erhält eine Schülerberechtigungskarte bzw. eine ÖPNV-Buskarte. Kontrollen werden regelmäßig vom Busfahrer durchgeführt.
Online Antrag bis 31.7.2025 stellen
Um gewährleisten zu können, dass alle Antragsteller zum Schulbeginn eine gültige Fahrkarte besitzen, ist es wichtig, den Online-Antrag bis 31.7.2025 zu stellen.
Für Anträge, die nach dem Termin eingehen, kann nicht gewährleistet werden, dass die Fahrkarte rechtzeitig zum Schulanfang am 16.9.2025 ausgehändigt werden kann. Eine Beförderung kann dann nicht sichergestellt werden.
Foto: Karin Reitelbach