Markus Söder und der Stinkefinger: In Schweinfurt ist eine Frau wegen Beleidigung des Ministerpräsidenten angeklagt

Markus Söder und der Stinkefinger: In Schweinfurt ist eine Frau wegen Beleidigung des Ministerpräsidenten angeklagt

SCHWEINFURT – Kritik an öffentlichen Personen des Lebens oder gar am Bayerischen Ministerpräsidenten muss natürlich erlaubt sein. Doch wenn sie zu weit geht, dann landet man schnell vor Gericht.

Oder auch als Frau. Denn diesen Freitag muss sich vor der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt eine 1974 Geborene wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung verantworten.

Im September 2023 nahm sie an der genehmigten Versammlung zu dem Thema „Demokratischer Marktplatz, Frieden und Freiheit“ in Schweinfurt auf dem Marktplatz und an einer anschließenden Demonstration durch die Innenstadt teil. So weit, so nicht verwerflich.

Doch auf der Aufzugstrecke trug die Angeklagte ein Plakat auf dem Rücken, das Dr. Markus Söder zeigte, den Aufruf, ihn zu stoppen, was noch nicht verwerflich ist.

Doch der gezeigte Mittelfinger neben der Karikatur gilt als öffentliche Beleidigung bei der Versammlung mit den rund 1000 Menschen.

Und auch wenn der Ministerpräsident als Geschädigter selbst keinen Strafantrag stellte, so hielt wegen des besonderen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung die Staatsanwaltschaft ein Einschreiten von Amts wegen für geboten.

Und daher wird nun verhandelt, weil die Angeklagte gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegte.

Merke: Nicht unbedingt derjenige, der beleidigt wird, muss die Sache vor Gericht bringen. Das kann auch die Polizei oder sonstwer tun, wenn jemand beledigt wird, der ein hohes Ansehen genießt.

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