ASCHAFFENBURG – Das Einsatzgeschehen vom 20. August 2023 anlässlich einer für Polizeiverhältnisse inzwischen „normalen“ Versammlungslage hatte für die eingesetzten Polizisten der Zentralen Ergänzungsdienste Aschaffenburg weitreichende Folgen, insbesondere für den Polizeikollegen Norbert G.
„Schon die damalige Verhandlung am Amtsgericht Aschaffenburg mit dem damaligen erstinstanzlichen Urteil aus dem Juli 2025 glich einer modernen Hexenjagd mit dramatischem Ausgang“ kritisiert Thorsten Grimm, Bezirksvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in Unterfranken, den Verhandlungsverlauf mit einem völlig sinnbefreiten und unverhältnismäßigen Urteil scharf.
„Da wurde durch äußerst schlechte Ermittlungsarbeit im Vorfeld, eine Staatsanwaltschaft, die ihre Hausaufgaben ebenfalls nicht machte und ein Gericht, das offensichtlich nicht bereit war das alles zu hinterfragen, ein Exempel an einem einzelnen Polizisten statuiert. Basierend auf zweifelhaften Aussagen und Auswertungen wurde ein Urteil gesprochen, das jeder Grundlage entbehrte und jeden Polizisten am eigenen Rechtsstaat zweifeln lässt. Unserem Kollegen wurde im Rahmen eines geschlossenen Einsatzes ein sogenannter „Stockstich“ mit dem Schlagstock vorgeworfen, den es überhaupt nicht gab. Da wurde das gerichtliche Grundgesetz „in dubio pro reo“ außer Kraft gesetzt und völlig neu interpretiert“ so Thorsten Grimm weiter.
Inzwischen ist der damals verurteilte Polizeibeamte Norbert G. in die Berufung gegangen, die nun an fünf Verhandlungstagen am Landgericht Aschaffenburg verhandelt wurde. Das Verfahren wurde nach §153 a StPO eingestellt. „Diese Berufungsverhandlung hat vor allem eines gezeigt. Der Rechtsstaat hat hier völlig versagt, und das bei den eigenen Polizeibeamten, die jeden Tag für Sicherheit und Ordnung in diesem Land einstehen. Anhand zahlreicher Zeugenaussagen und gutachterlicher Stellungnahmen war klar ersichtlich, dass sowohl der Gesamteinsatz als auch der damals angeordnete Schlagstockeinsatz in der gesamten Dimension gerechtfertigt und verhältnismäßig war und auch der einzelne Einsatz des später angeklagten Kollegen gegenüber dem angeblichen Opfer verhältnismäßig war und eben zu keinem Zeitpunkt eine Straftat darstellte“ betont der Polizeigewerkschafter den aus Sicht der Berufsvertretung fast schon unanständigen Verhandlungsverlauf.
„Der Staat und damit auch der Rechtsstaat hat vor allem eine Aufgabe, und zwar für seine Beamten da zu sein und ihnen im Zweifelsfall den Rücken zu stärken, nicht ihnen in den Rücken zu fallen. Genau das ist hier passiert. Basierend auf falschen Annahmen wurde hier dem betroffenen Kollegen über Monate und Jahre hinweg eine Tortur zugemutet, die das Vertrauen unserer Kollegen/-innen in unsere Justiz in ihren Grundfesten erschüttert hat. Hier wurde ein einzelner Kollege nicht nur vorgeführt, sondern systematisch zerstört. Das macht nicht nur was mit dem einzelnen Menschen, sondern mit allen Einsatzkräften im Innenverhältnis, die sich nun alle fragen müssen, wie sie sinnvoll und verhältnismäßig in den nächsten geschlossenen Einsatz gehen können. Unsere Justiz hat bei aller ihr zugestandenen Unabhängigkeit auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sie hier nicht erfüllt und grandios versagt hat“ Grimm betont aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) weiterhin, dass es für die polizeiliche Berufsvertretung selbstverständlich ist, sich vor die Kollegen zu stellen und ihnen gerade in solchen Situationen zur Seite zu stehen.
„Wir brauchen unsere Kollegen/-innen im Ganzen, wir brauchen die Menschen, physisch und psychisch stabil, und das jeden Tag. Dass sie für uns alle das verteidigen, auf das sich alle Menschen in diesem Land verlassen können, die Sicherheit und unsere Demokratie, und ja – auch unseren Rechtsstaat. Da ist es nur recht und billig, dass sich die Polizisten selbst auch auf unseren Rechtsstaat verlassen können müssen“

