MARKTHEIDENFELD – Die Wiederinbetriebnahme der automatischen Poller an der Mitteltorstraße/ Ecke Luitpoldstraße in Marktheidenfeld steht unmittelbar bevor: Ab Freitag, den 27. Februar ist das Einfahren über die Mitteltorstraße in die Innenstadt nur noch mit Berechtigung möglich.
Zu folgenden Zeiten wird die Mitteltorstraße dann durch die Poller geschlossen und nur noch für Berechtigte befahrbar sein:
Montag bis Freitag 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr, Samstag ab 14.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
Um die Mitteltorstraße ganztägig befahren zu können, hat die Stadt bereits die Transponder an Berechtigte zum Öffnen der Poller ausgegeben.
Eine kostenlose Berechtigung für die Mitteltorstraße erhält auf schriftlichen Antrag:
Wer im gesperrten Bereich seinen Wohnsitz hat
Wer wegen gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit in den gesperrten Bereich einfahren muss (Begründung erforderlich)
Wer im gesperrten Bereich ein Gewerbe oder ein Ladengeschäft betreibt
Wer im gesperrten Bereich einen Stellplatz hat (Nachweis erforderlich)
Der „Antrag auf Befahren“ ist auf www.marktheidenfeld.de unter „Rathaus und Bürgerservice“ in der Rubrik „Ämter und Abteilungen“ beim Unterpunkt „Verkehrsrecht“ abrufbar: https://www.stadt-marktheidenfeld.de/evo-media/2025/07/Antrag-auf-Befahren.pdf
Er ist ausgefüllt im Bürgerbüro des Marktheidenfelder Rathauses abzugeben. Nach genehmigtem Antrag kann der kostenlose Transponder persönlich im Rathaus in Zimmer 1.03 abgeholt werden. Es wird gebeten, noch nicht ausgehändigte Berechtigungen mit Rathaus abzuholen.
Auf dem Bild: Am Freitag, den 27. Februar werden in der Mitteltorstraße in Marktheidenfeld die automatischen Poller in Betrieb genommen.
Foto: Marcus Meier

