Gemeinsam gegen Lärm: Zweite Fortschreibung des Würzburger Aktionsplans

Gemeinsam gegen Lärm: Zweite Fortschreibung des Würzburger Aktionsplans
Foto: Ugur Yurdagül

WÜRZBURG – Lärm zählt insbesondere in Städten zu den bedeutendsten Umweltproblemen. Dauerhafte Lärmbelastungen können die Gesundheit erheblich beeinträchtigen.

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG einen verbindlichen Rahmen zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm geschaffen. Diese Vorgaben sind in Deutschland unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 47a–f BImSchG) umgesetzt.

Die Stadt Würzburg ist demnach verpflichtet, einen sogenannten Lärmaktionsplan aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Ziel ist es, Lärmprobleme gezielt zu identifizieren, besonders belastete Bereiche zu priorisieren und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln. Mit lärmmindernden Maßnahmen soll der Gesundheitsschutz für die Einwohner sichergestellt werden und es kann eine Verbesserung des Wohnumfeldes und eine Erhöhung der Lebensqualität erreicht werden.

Bereits 2017 wurde erstmals ein Lärmaktionsplan für Würzburg unter intensiver Beteiligung der Stadtgesellschaft erarbeitet und vom Stadtrat beschlossen. Eine erste Fortschreibung folgte im Jahr 2022. Nun wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses die zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplans vorgestellt.

Grundlage hierfür bildet die Lärmkartierung des Jahres 2022, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt erstellt wurde. Erstmals kamen dabei neue, europaweit harmonisierte Berechnungsverfahren zur Anwendung. Aufgrund dieser methodischen Umstellung sind die aktuellen Ergebnisse nicht unmittelbar mit früheren Lärmkarten vergleichbar.

Ein zentraler Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Bevölkerung. Von November 2023 bis Januar 2024 konnten Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Anregungen zum Lärmaktionsplan einreichen. Zusätzlich wurde der Entwurf der zweiten Fortschreibung im Dezember 2025 und Januar 2026 öffentlich ausgelegt und online veröffentlicht.

Insgesamt gingen 76 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein, die sorgfältig geprüft und bearbeitet wurden. Darüber hinaus wurden die betroffenen Fachdienststellen und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen gebeten. Die eingegangenen Bürgerhinweise sowie die fachlichen Bewertungen sind transparent in den Anhängen der zweiten Fortschreibung dokumentiert.

Im Rahmen der Fortschreibung wurden 12 besonders stark vom Lärm betroffene Bereiche („Lärmbrennpunkte“) im Würzburger Stadtgebiet identifiziert. Berücksichtigt wurde hierbei der Lärm, der durch Hauptverkehrsstraßen wie die Autobahn A3, Bundestraßen wie die Nord-Süd durchs Stadtgebiet verlaufende B19, Staats- und Gemeindestraßen im Stadtgebiet sowie durch die Straßenbahnlinien verursacht wird, während der Schienenlärm, hervorgerufen durch die durch das Stadtgebiet führenden Strecken der Deutschen Bahn, im Lärmaktionsplan der Stadt Würzburg nicht behandelt wird; hier liegt die Verpflichtung zu einer Lärmaktionsplanung beim Eisenbahnbundesamt.

Als Lärmbrennpunkt wurde so z.B. der Knotenpunkt Leistenstraße/Mergentheimer Straße ausgemacht oder Am Sonnfeld im Bereich der östlichen Auf- und Abfahrt auf die B19 bis zum Knotenpunkt Frankenlandstraße/Industriestraße in Lengfeld. Zur Einordnung eines Lärmbrennpunkts wird auch die sog. Betroffenenzahl ermittelt, also die Anzahl der Personen, die vom bestehenden Lärm beeinträchtigt sind.

Für diese hoch priorisierten Bereiche wurden konkrete Maßnahmenvorschläge entwickelt und hinsichtlich ihrer akustischen Wirkung untersucht. Eine wirksame und schnell umsetzbare Maßnahme zur Lärmminderung ist z.B. eine Geschwindigkeitsreduzierung des Straßenverkehrs, also eine Maßnahme an der Quelle der Lärmentstehung, meist eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. So würden laut Berechnung am Lärmbrennpunkt Am Sonnfeld z.B. gut 110 Personen von einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h profitieren. Am Lärmbrennpunkt Leistenstraße/Mergentheimer Straße sogar gut 120 Betroffene.

Andere Möglichkeiten, eine nachhaltige Lärmreduzierung zu erreichen, sind z.B. Verkehrslenkungsmaßnahmen, wie das bestehende Verbot für Lkw-Durchgangsverkehr auf dem Stadtring Süd und Nord oder das Errichten von Schallschutzwänden. Darüber hinaus zählen auch eine Stärkung des Fuß- und Fahrradverkehrs, des ÖPNVs und ein durchdachtes Parkraummanagement zu wirkungsvollen Maßnahmen zur Lärmreduzierung, die von der Stadt Würzburg vorangetrieben werden.

Die Lärmminderung ist eine dauerhafte Querschnittsaufgabe, die zahlreiche Bereiche wie Verkehr, Stadtentwicklung, Veranstaltungsmanagement oder den Umgang mit Gaststätten betrifft. Entsprechend wird der Lärmaktionsplan regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

Nach einem möglichen Beschluss durch den Stadtrat erfolgt eine weitergehende verkehrsrechtliche Prüfung der vorgeschlagenen Maßnahmen unter Beteiligung der zuständigen Fachstellen und Träger öffentlicher Belange.

Die zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplans findet sich im Bürgerinformationssystem unter https://www.wuerzburg.sitzung-online.de/BI/to020.asp?TOLFDNR=53398

Auf dem Bild: Lärm zählt insbesondere in Städten zu den bedeutendsten Umweltproblemen
Foto: Ugur Yurdagül

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