MAINFRANKEN – Im Jahr 2025 lag die Anzahl der Neuzugänge von Asylbewerbern im Regierungsbezirk Unterfranken bei 2.772 Personen. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr 2024 einem deutlichen Rückgang von über 43% (2024: 4.903).
Zugleich hat allein die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken im vergangenen Jahr bei insgesamt 498 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgreich vollzogen. Die Zahl der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen konnte damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt werden (2024: 256).
Innenstaatssekretär Sandro Kirchner betonte: “Auch in Unterfranken macht sich der erfolgreiche Kurswechsel in der Migrationspolitik bemerkbar und entlastet die Kommunen nachhaltig. Neben deutlich gesunkenen Zugangszahlen ist es uns im vergangenen Jahr gelungen, die Anzahl der Rückführungen in Unterfranken fast zu verdoppeln. Diesen Weg werden wir jetzt konsequent fortsetzen. Priorität bei den Rückführungen haben Straftäter und Gefährder. Wer unser Gastrecht missbraucht, muss unser Land schnellstmöglich wieder verlassen. Allein die Zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Unterfranken hat im Jahr 2025 insgesamt 55 Personen nach Algerien abgeschoben. Der Großteil der Abschiebungen erfolgte dabei unmittelbar aus der Abschiebe- oder Strafhaft.“
Am 31.12.2025 waren in ganz Unterfranken ca. 11.000 Asylbewerber und Flüchtlinge in von der Regierung von Unterfranken betriebenen Gemeinschaftsunterkünften sowie von den unterfränkischen Landratsämtern und kreisfreien Städten betriebenen dezentralen Unterkünften untergebracht, hierunter ca. 2.400 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Hinzu kommen noch etwa 500 Bewohner von Übergangswohnheimen sowie gut 950 Personen in der ANKER-Einrichtung. Damit waren in Unterfranken zum Jahresende 2025 insgesamt 12.450 staatlich untergebrachte Personen zu verzeichnen. Zum Vergleich: Ende 2024 waren noch ca. 15.000 Menschen in den genannten Unterkünften wohnhaft.
Weitere knapp 9.400 Personen mit Fluchthintergrund (darunter gut 5.000 aus der Ukraine) leben regierungsbezirksweit in sonstigen Unterkünften (zu etwa 95% in Privatwohnungen). Hierbei handelt es sich um Personen im laufenden Verfahren, ausreisepflichtige Personen, sowie Personen, denen innerhalb der letzten drei Jahre ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erteilt wurde. Dieser Wert ging im Laufe des Jahres 2025 deutlich zurück, da eine große Zahl ukrainischer Kriegsflüchtlinge mittlerweile seit mehr als drei Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt. Dies betrifft mittlerweile mehr als 10.000 Ukrainerinnen und Ukrainer.
Die zugangsstärksten Herkunftsländer bei den Zugängen in der ANKER-Einrichtung Unterfranken waren 2025 Ukraine, Afghanistan, Algerien und Somalia.
Durch den Rückgang der Zugangszahlen sowie durch Vermittlungen von Bewohnerinnen und Bewohnern in Privatwohnungen war es im Laufe des Jahres möglich, die staatlichen Unterbringungskapazitäten durch Schließungen von Unterkünften spürbar zu reduzieren. Der Fokus lag hierbei v.a. auf baulich bzw. infrastrukturell nur bedingt geeigneten sowie auf kostenintensiveren Unterkünften. Gleichwohl machte der im langjährigen Vergleich unverändert hohe Belegungsstand auch die Akquise neuer Objekte erforderlich um eine integrationsfördernde, innerhalb Unterfrankens fair verteilte und wirtschaftliche Unterbringung von Schutzsuchenden auch künftig sicherzustellen. Die Integration aller Personen mit positiver Bleibeperspektive bleibt hierbei unverändert die größte Herausforderung, die staatliche und kommunale Stellen nur gemeinsam mit allen Teilen der Zivilgesellschaft meistern können. Unterfrankenweit besonders herausragende Projekte aus verschiedensten Bereichen konnten auch 2025 wieder im Rahmen der mittlerweile 18. Verleihung des unterfränkischen Integrationspreises ausgezeichnet werden. Der Dank gilt dabei all jenen Menschen, die sich für die Belange der bei uns untergebrachten Asylbewerber, aber auch für die sonstigen Flüchtlinge und humanitären Aufnahmen einsetzen. „Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen erfordern große Anstrengungen“, betont Regierungspräsidentin Dr. Susanne Weizendörfer. Unsere besondere Anerkennung gilt den vielen ehrenamtlich Aktiven, die sich auch im vergangenen Jahr wieder tatkräftig für ihre Mitmenschen engagiert haben. Großer Dank geht zudem an die unterfränkischen Kommunen und Landratsämter für ihren wichtigen Einsatz zum Wohle der Schutzsuchenden sowie an die Kirchen und Sozialverbände für Ihre beeindruckende Integrationsarbeit.
I. Erstaufnahme von Asylbewerbern und ANKER-Einrichtung Unterfranken
Im Jahr 2025 wurden über die ANKER-Einrichtung Unterfranken 3.741 Flüchtlinge erstaufgenommen. Darunter waren 2.772 Asylbewerber und 969 Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Zugänge 2025 fielen damit einerseits weiterhin höher als in den Jahren 2016 bis 2021 aus, wobei andererseits im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2022 bis 2024 ein Rückgang um mehr als 50% erfolgt ist. Der aufnahmestärkste Monat des Jahres 2025 war der Monat September mit 455 Personen, der aufnahmeschwächste Monat der Mai mit 223 Personen.
Die Gesamtzahl der in Unterfranken lebenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine stieg von 16.934 Personen Anfang 2025 auf 17.812 Personen Anfang 2025. Neben 969 Zugängen direkt im ANKER gab es auch 2025 bei Ukraine-Flüchtlingen Direktankünfte in Privatwohnungen zu verzeichnen.
Zum Jahreswechsel 2025/26 waren in der ANKER-Einrichtung Unterfranken 961 Personen untergebracht, der Höchststand 2025 wurde am 18.09.2025 mit 1.263 Bewohnern erreicht, die tägliche Durchschnittsbelegung 2025 betrug 1.055 Personen.
Aktuell (09.02.2026) ist die Einrichtung mit 1.069 Personen belegt.
Zum Vergleich: Zwischen März 2016 und Juni 2021 betrug der durchschnittliche Monatszugang im ANKER knapp 180 Personen. Zwischen Juli 2021 und Dezember 2024 kamen im Durchschnitt monatlich ca. 620 Hilfesuchende in der Einrichtung an.
Die ANKER-Einrichtung Unterfranken ist bayernweit bezüglich der Aufnahmen von Asylbewerbern für folgende Herkunftsländer zuständig: Afghanistan, Armenien, Benin und Somalia (jeweils im Wechsel mit anderen ANKER-Einrichtungen) sowie Algerien und die Elfenbeinküste.
Im Jahresverlauf 2025 ergab sich folgende prozentuale Herkunftsland-Verteilung der Zugänge der ANKER-Einrichtung Unterfranken: Ukraine 969 (26%), Afghanistan 923 (25%), Algerien 748 (20%), Somalia 435 (12%), Armenien 200 (5%), Elfenbeinküste 152 (4%), Syrien 95 (2%), Türkei 41 (1%), Benin 33 (1%), sonstige Staaten und Staatenlose 145 (4%).
Die Belegung der ANKER-Einrichtung Unterfranken wies zum Jahreswechsel 2025/2026 folgende prozentuale Verteilung nach Herkunftsländern auf (bezogen auf 961 Personen): Afghanistan 35%, Somalia 25%, Armenien 13%, Algerien 8%, Elfenbeinküste 6%, Ukraine 6%, Rest (7%) sonstige Staaten und Staatenlose.
II. Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung bzw. dezentrale Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbehörden)
In den aktuell 61 Gemeinschaftsunterkünften bzw. Teilgemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken wohnten am 31.12.2025 insgesamt 3.650 Personen.
In den 600 dezentralen Einrichtungen in der Unterbringungszuständigkeit der unterfränkischen Kreisverwaltungsbehörden waren zum 31.12.2025 insgesamt 7.402 Personen untergebracht.
Bezogen auf die Gesamtzahl an untergebrachten Personen (einschließlich auszugsberechtigte anerkannte Asylbewerber und Ukraine-Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht) von 11.052 Personen zum Jahresende 2025 sind dies 2.458 Personen weniger als vor einem Jahr. Die Anzahl der dezentralen Unterkünfte ist dabei zum ersten Mal seit einigen Jahren wieder spürbar zurückgegangen (Anfang 2025: 681 dezentrale Unterkünfte).
Die 10 Hauptherkunftsländer in der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte, dezentrale Unterbringung) waren zum Stand 31.12.2025: Afghanistan (3.967 Bewohner), Ukraine (2.442), Somalia (1.651), Elfenbeinküste (641) Syrien (544), Armenien (412), Türkei (377), Äthiopien (183), Irak (172) und Nigeria (110).
III. Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in der Zuständigkeit der Jugendämter
Unter unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) versteht man alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung nach Deutschland einreisen und für die sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Die Inobhutnahme und Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger obliegt den Jugendämtern (Stadt- und Kreisjugendämter).
Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind nach leichten Rückgängen im Vorjahr im Kalenderjahr 2025 deutlich gesunken. Von 01. Januar bis 31. Dezember 2025 wurden den Jugendämtern in Unterfranken im Rahmen der bundesweiten Verteilung nach dem SGB VIII 142 umA neu zugewiesen und entsprechende Hilfen zur Erziehung wurden installiert. Im vorherigen Kalenderjahr belief sich die Zahl der Zuweisungen auf insgesamt 291 umA. Hauptherkunftsländer sind abweichend zum Vorjahr nunmehr die Ukraine und Somalia.
Die Versorgungssituation der umA in der bayerischen Jugendhilfelandschaft hat sich im vergangenen Kalenderjahr etwas entspannt. So kommen auf 470 aktuell in der Zuständigkeit der unterfränkischen Jugendämter betreuten umA 350 ausgewiesene stationäre Plätze in Wohngruppen in unserem Regierungsbezirk (Stand 31.12.2025).
Durch die rückläufigen Zugangszahlen konnte der Rückbau von Not- und Übergangslösungen in Verantwortung und durch Betreuungsleitungen der Jugendämter begonnen werden.
IV. Unterbringung von afghanischen Ortskräften und sonstige humanitäre Aufnahmen
Von der Asylbewerberunterbringung zu unterscheiden ist die Aufnahme sonstiger humanitärer Flüchtlinge (z.B. afghanische Ortskräfte). Flüchtlinge, die als humanitäre Aufnahme bzw. als afghanische Ortskräfte nach Deutschland kommen, verfügen über einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Sie dürfen arbeiten (ebenso wie Flüchtlinge aus der Ukraine nach Beginn des russischen Angriffskrieges) und haben, soweit sie bedürftig sind, Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII. Die Verteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel auf alle Bundesländer.
Die Unterbringung dieser Flüchtlinge erfolgt in sogenannten Übergangswohnheimen (ÜWH). Sie bieten eine erste Anlaufstelle und Unterbringungsmöglichkeit und dienen damit als staatliche Erstversorgung.
Die Regierung von Unterfranken betreibt aktuell 19 Übergangswohnheime in denen 504 Personen untergebracht sind (Stand: 31.12.2025). Die Anzahl an Zugängen in diesem Bereich ging 2025 stark zurück. Für das Jahr 2026 wird mit einem weiteren Rückgang humanitäre Aufnahmen gerechnet, sodass auch im ÜWH-Bereich die bereits eingeleitete Reduzierung der Unterbringungskapazitäten forciert werden kann.
V. Abschiebungen und Rückführungen durch die Zentrale Ausländerbehörde
(ZAB)-Unterfranken
Im Jahr 2025 wurden durch die ZAB-Unterfranken bei insgesamt 498 Personen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgreich vollzogen (227 Rücküberstellungen im Dublin-Verfahren, 119 Überstellungen mit Schutzstatus in einem anderen EU-Land sowie 152 Abschiebungen ins jeweilige Heimatland). Die Zahl der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen konnte damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt werden (Vorjahr 2024: 256). Die meisten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sind beim Herkunftsland Algerien zu verzeichnen. Hier hat sich die Zahl der erfolgreichen Rückführungen in das Heimatland fast verdreifacht (von 19 auf 55 Rückführungen), davon rund 50 Fälle unmittelbar aus Abschiebe- bzw. Strafhaft.
Darüber hinaus sind im Jahr 2025 insgesamt 498 Personen nach Beratung und zum Teil mit staatlicher Unterstützung freiwillig in ihr Herkunftsland oder einen aufnahmebereiten Drittstaat zurückgekehrt. Hauptschwerpunktländer der freiwilligen Ausreisen waren Armenien (148 Personen), die Türkei (136 Personen), Afghanistan (78 Personen) und Syrien (41 Personen). Die übrigen 95 Ausreisen verteilen sich auf 23 verschiedene Staaten.
Derzeit (Stand 01. Februar 2025) sind im Zuständigkeitsbereich der ZAB-Unterfranken 1.526 Personen vollziehbar ausreisepflichtig.
VI. Hintergrund und Erläuterung:
Bei der Asylbewerberunterbringung ist zwischen der Erstunterbringung und der Anschlussunterbringung zu unterscheiden.
Die Erstunterbringung erfolgt in der Regel durch ANKER-Einrichtungen, die in Bayern von den Bezirksregierungen betrieben werden. Jede Bezirksregierung in Bayern verfügt über entsprechende ANKER-Einrichtungen. Asylbewerber sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Asylantrag, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monaten und darüber hinaus in Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. Bei hohem Belegungsstand fällt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer deutlich kürzer aus. Sie beträgt je nach Auslastung teilweise nur einige Wochen.
Nach der Unterbringung in einer ANKER-Einrichtung erfolgt die Unterbringung in der Anschlussunterbringung. Unterfranken hat dabei 9,9% der nach Bayern zugewiesenen Asylbewerber im Wege der Anschlussunterbringung zu übernehmen. Die Zuweisung auf die einzelnen Regierungsbezirke erfolgt in Bayern durch die Beauftragte des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer mit Sitz in der ANKER-Einrichtung Mittelfranken in Zirndorf.
Die Kosten der Asylbewerberunterbringung trägt – unabhängig von zentraler oder dezentraler Unterbringung – der Freistaat Bayern mit Mitteln des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts.
Von der Asylbewerberunterbringung (Erst- und Anschlussunterbringung) zu unterscheiden ist Unterbringung von humanitären Aufnahmen (aktuell insbesondere den afghanischen Ortskräften) in Übergangswohnheimen. Übergangswohnheime dienen diesen Menschen als Erstunterbringung, bevor sie sich eine eigene Wohnung suchen und finden. Die Bereitstellung erfolgt ebenfalls durch den Freistaat Bayern.
Hinweis: Aktuelle Zahlen und Erläuterungen zur Asylbewerberunterbringung in Unterfranken können im Internet auch unter
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de > Aufgaben > Sicherheit, Kommunales und Soziales > Flüchtlingsunterbringung und Integration > Asylbewerber in Unterfranken – ANKER-Einrichtung Unterfranken (Daten, Fakten, Aktuelles)
abgerufen werden.
Die Zahlen werden monatlich aktualisiert.
Foto: ChatGPT / künstliche Intelligenz

