SCHWEINFURT / RHEIN-MAIN-GEBIET – Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 34-jährigen Mann wegen Betruges in Tateinheit mit Subventionsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hatte staatliche Corona-Hilfen missbraucht, um sich eine Summe von 450.000 Euro zu erschleichen.
Dass der Fall aufgeklärt werden konnte, ist maßgeblich den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt zu verdanken. Diese untersuchten die Hintergründe einer Mannheimer Baufirma, als deren Geschäftsführer der 34-Jährige fungierte. Die Ermittlungen ergaben, dass das Unternehmen als sogenannte „Servicefirma“ diente.
Der Betrieb existierte nur auf dem Papier, um Bauleistungen vorzutäuschen und dafür Rechnungen auszustellen. Diese sogenannten Abdeckrechnungen wurden gegen eine Provision an andere Firmen verkauft. Die Käufer konnten so scheinbare Fremdleistungen verbuchen und sich das Geld unbemerkt als Bargeld zurückzahlen lassen, um damit Schwarzarbeiter zu bezahlen.
Im Rahmen der Hauptverhandlung wiesen die Ermittler des Zolls dem Landgericht Frankfurt am Main schlüssig nach, dass der Angeklagte aufgrund dieser kriminellen Struktur nie vorhatte, den Kredit für echte Investitionen zu nutzen. Um den Betrug zu verschleiern, schaltete er einen sogenannten Firmenbestatter ein: Das Unternehmen wurde offiziell nach Berlin verlegt, um es dort im Verborgenen abzuwickeln und so einer Strafverfolgung zu entgehen.
Während der Corona-Pandemie hatte der 34-Jährige in seiner Funktion als Geschäftsführer einen KfW-Schnellkredit über 450.000 Euro für angebliche Investitionen und Betriebsmittel beantragt. Statt das Geld jedoch für den Geschäftsbetrieb seiner Firma zu nutzen, hob er die gesamte Summe innerhalb weniger Wochen persönlich in bar ab.
Vor Gericht räumte der Angeklagte aufgrund der erdrückenden Beweislage vollumfänglich ein, dass er von Anfang an nicht vorhatte, den Kredit jemals zurückzuzahlen. Der Fall sorgte für besonderes Aufsehen, da der Angeklagte noch im August 2024 eine aufwendige Hochzeit gefeiert hatte, bevor er im April 2025 von Bediensteten des Zolls festgenommen wurde.
In seinem Urteil wertete das Gericht das bewusste Ausnutzen der pandemiebedingten Notlage sowie die hohe kriminelle Energie als besonders strafschärfend. Neben der Haftstrafe ordnete die Strafkammer die Einziehung der kompletten 450.000 Euro an. Ein Teilbetrag von 50.000 Euro wurde im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses bereits zur Schadenswiedergutmachung sichergestellt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Zusatzinformationen:
Ein Subventionsbetrug liegt vor, wenn bei der Beantragung staatlicher Fördergelder – wie zum Beispiel Corona-Hilfen – falsche Angaben gemacht werden. Wer Gelder für sein Unternehmen beantragt, sie aber von Beginn an für private Zwecke nutzen will, macht sich strafbar.
Ein Firmenbestatter ist ein Dienstleister, der insolvente oder überschuldete Unternehmen gegen Bezahlung übernimmt, um sie zu „beerdigen“ und aus dem Handelsregister zu löschen. Ziel ist, die insolvente Firma zu entsorgen, Gläubiger zu schädigen und Geschäftsführer vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen. Dabei werden meist Anteile und Geschäftsführung auf Strohmänner übertragen.

