Herrenlose Katzen sind ein unsichtbares Leid: Geänderte Schutzverordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft

Herrenlose Katzen sind ein unsichtbares Leid: Geänderte Schutzverordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft

LANDKREIS HASSBERGE – ist die Katzenschutzverordnung für den Landkreis Haßberge in Kraft getreten. Auf Wunsch der Kommunen wurden jetzt weitere Schutzbereiche in die Verordnung aufgenommen.

Die geänderte Verordnung ist unter folgendem Link im Amtsblatt des Landkreises Haßberge zu finden: https://hassberge.de/neue_Katzenschutzverordnung

Die Katzenschutzverordnung für den Landkreis Haßberge gilt bereits seit 2024 für die Stadt Haßfurt und die Gemeinden Aidhausen, Knetzgau, Riedbach, Oberaurach, Theres und den Markt Burgpreppach, für die Gemeinde Wonfurt mit den Ortsteilen Dampfach, Steinsfeld, für den Ortsteil Schönbach der Gemeinde Ebelsbach, für den Ortsteil Eichelsdorf der Stadt Hofheim sowie für die Ortsbereiche Stöckach, Bundorf und Neuses.

Die Änderungsverordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Folgende Bereiche zählen ab diesem Zeitpunkt zusätzlich zum Schutzbereich der Verordnung: Ortsteil Steinbach der Gemeinde Ebelsbach, Ortsteil Neubrunn der Gemeinde Kirchlauter, der Markt Maroldsweisach sowie seine Ortsteile Allertshausen, Hafenpreppach und Todtenweisach, das gesamte Gebiet der Gemeinde Ermershausen und der Gemeinde Untermerzbach, der Gemeinde Sand am Main sowie die Stadtgebiete Königsberg und Eltmann. Auch das gesamte Gemeindegebiet Bundorf und das gesamte Stadtgebiet Hofheim wurden aufgenommen.

Ziel der Verordnung ist es, durch konsequente Markierung und Registrierung von freilaufenden Katzen (gehaltene Katzen mit der Möglichkeit auf Ausgang außerhalb des Wohnbereichs, sog. „Freigängerkatzen“), sowie durch Fangen und fortpflanzungsunfähig machen von freilebenden Katzen (verwilderte Katzen ohne Halter) die unkontrollierte Vermehrung von Katzenpopulationen einzudämmen. Lokal konzentrierte, große Katzenkolonien ohne verantwortliche Halter bergen ein beträchtliches Risiko für die Tiere, die in diesem Gebiet leben. Da sich niemand um deren Pflege und Behandlung kümmert, wurden vermehrt Erkrankungen und Parasitenbefalle in den angesprochenen Kolonien beobachtet. Dadurch müssen die betroffenen Tiere oft erheblich leiden, sie vermehren sich unkontrolliert und verenden mitunter qualvoll. Auch gehaltene „Freigängerkatzen“ können sich bei Kontakt zu den freilebenden Katzen an diversen Krankheiten und mit Parasiten infizieren. Die Verordnung dient daher auch dem Schutz der gehaltenen Katzen.

Freilebende Katzen werden künftig anlassbezogen, d.h. in sog. „Hotspots“ eingefangen, markiert, registriert und kastriert. Damit können zum einen die lokalen Populationen besser im Blick gehalten werden und zum anderen wird die Vermehrungsrate reduziert.

Für Halter von „Freigängerkatzen“ in den betroffenen Stadt- oder Gemeindeteilen sieht die Verordnung eine Markierungs- und Registrierungspflicht der Katzen vor. Dies dient vor allem dazu, freilaufende von freilebenden Katzen unterscheiden zu können. Bei den angesprochenen Fangaktionen werden mitunter auch die „Freigängerkatzen“ eingefangen, was sich leider nicht vermeiden lässt. Indem der Halter das jeweilige Tier markiert und registriert hat, können so „falsch gefangene“ Katzen identifiziert und ohne Kastration unverzüglich wieder freigelassen werden.

Die geänderte Verordnung mit den neu ausgewiesenen Schutzgebieten tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Somit haben Katzenhalter in den betroffenen Schutzgebieten noch fünf Monate Zeit, eine Markierung und Registrierung vorzunehmen. Für Halter von reinen „Hauskatzen“, die keinen Freigang haben, ergibt sich kein Handlungsbedarf. Bei Fragen zur Katzenschutzverordnung können sich Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an den Fachbereich Veterinärwesen-Verbraucherschutz am Landratsamt Haßberge wenden, E-Mail: verbraucherschutz@hassberge.de oder per Telefon 09521 27145

Auf den Foto:

Bild 1:
Ein gesundes, gepflegtes Leben – So sollte das Schicksal jeder Katze aussehen. Mit Verantwortung und Tierschutzmaßnahmen kann das Leid der herrenlosen Tiere verhindert werden.
Foto: Christine Stühler

Bild 2:
„Katzenschnupfen und Elend – Dieses Kätzchen ist ein trauriges Beispiel für das Leid herrenloser Tiere, die unter fehlender medizinischer Versorgung und der unkontrollierten Vermehrung leiden.
Foto: Britta Merkel

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