LANDKREIS KITZINGEN – Vor über einem Jahr, am 01.01.2025, trat die EU-weite Neuregelung zur Sammlung von Alttextilien in Kraft: Diese sollen getrennt von anderen Abfallarten wie Rest- und Bioabfall gesammelt werden, um eine Wiederverwertung oder Recycling zu ermöglichen.
Im Landkreis Kitzingen werden Alttextilien schon lange vor dem 01.01.2025 in Altkleidercontainern von gemeinnützigen Organisationen und gewerblichen Sammlern getrennt vom restlichen Hausmüll gesammelt. Bundesweit führte die Berichterstattung über die Gesetzesänderung zu einem Anstieg der ohnehin schon großen Flut von Altkleidern in den Containern.
Inzwischen wurden an einigen Standorten im Landkreis Kitzingen Altkleidercontainer durch die Sammler abgezogen. Auch die Stadt Kitzingen hat einen solchen Abzug verfügt. Am 20.01.2026 wurde das Landratsamt über eine wilde Müllablagerung in Form eines Bergs von diversen Alttextilien an einem ehemaligen Containerstandort informiert. Diese Kleiderstücke sind für eine Wiederverwendung völlig unbrauchbar und stellen Restmüll dar. Diese illegale Müllablagerung hat die Abfallwirtschaft nach Kenntnisnahme am 20.01.2026 umgehend beseitigt.
Dies ist doppelt schlimm: Nicht nur dass diese Kleider und Schuhe für die Wiederverwertung verloren gehen, auch den Grundstückseigentümer trifft so eine illegale Altkleiderentsorgung, denn er muss den illegal abgelagerten Müll auf seine eigenen Kosten beseitigen.
Dabei ist es gar nicht so schwer, seine gut gepflegten Altkleider loszuwerden. Man kann saubere und gebrauchsfähige Kleidung und Schuhe, in Plastiksäcken verpackt, ganz einfach kostenlos am Wertstoffhof im conneKT in Kitzingen abgeben. Dort stehen Altkleidercontainer für die Landkreisbewohnerinnen und -bewohner bereit. Nicht funktionsfähige Kleidung ist als Restmüll zu sehen und muss auch als solcher entsorgt werden.
In den Gemeinden, in denen die Kleider- und Schuhcontainer von gemeinnützigen Organisationen und gewerblichen Sammlern noch stehen, befinden sich auf den Containern eine Telefonnummer. Falls der Container voll ist, kann dort angerufen werden, dann findet eine Leerung statt.
Keinesfalls sollte man diese einfach neben den Container stellen, denn dies stellt eine illegale Müllentsorgung dar und kann angezeigt und nach abfallrechtlichen Vorschriften mit einem Bußgeld belegt werden.
Appell: Wer nicht bis zur Leerung des vollen Altkleidercontainers warten kann, bitte die Altkleider und Schuhe zum Wertstoffhof bringen, dort kann man diese los werden. Natürlich sind auch hier die Kapazitäten nicht unbegrenzt, wer auf Nummer sicher gehen wollen, ruft die Abfallberatung vorher an.
Fragen? Diese beantwortet das Team von der Abfallberatung am Landratsamt Kitzingen unter der Telefonnummer 09321/ 928 1234 oder per E-Mail: abfall@kitzingen.de .
Bild: Harald Heinritz / abfallbild.de

