Junger Somalier fällt berauscht gleich mehrfach auf: Im Linienbus mit dem Nothammer, verwirrt im Pfarrheim

Junger Somalier fällt berauscht gleich mehrfach auf: Im Linienbus mit dem Nothammer, verwirrt im Pfarrheim
Bild von Max auf Pixabay

OBERWERRN BEI NIEDERWERRN IM LANDKREIS SCHWEINFURT – Dienstagabend war ein junger Mann derart stark alkoholisiert, dass er gleich mehrfach mit seinem lautstarken Verhalten aufgefallen ist. Die Polizei wurde verständigt und Beamte haben den 24-Jährigen an Ort und Stelle ergreifen können.

Neben einer Nacht in der Ausnüchterungszelle hat sich der 24-Jährige auch in einem Ermittlungsverfahren zu verantworten.

Am Dienstagnachmittag gingen bei der Schweinfurter Polizei gleich mehrere Mitteilungen über einen berauschten und neben sich stehenden jungen Mann ein. Dieser ist gegen 16:30 Uhr mit seinem Verhalten das erste Mal im Bereich des Bauhofs aufgefallen. Hier stieg er in einen Linienbus und während der Fahrt ergriff er einen dort angebrachten Nothammer.

Er holte hiermit aus und dem Anschein nach wollte er gegen eine der Scheiben schlagen. Der Busfahrer, ein 38-jähriger Deutscher, reagierte schnell und unmissverständlich. Er forderte den Mann auf, aufzuhören, und brachte den Bus zum Stehen. Nachdem der Busfahrer gemeinsam mit seinem einzigen weiteren Fahrgast das Fahrzeug verlassen hatte, setzte sich der alkoholisierte Mann ans Steuer.

Noch während der Busfahrer die Polizei verständigte, ergriff der junge Mann zu Fuß die Flucht. Verwirrt betrat der Mann hierbei auch ein Pfarrheim und hielt sich dort kurzfristig auf, kurz bevor er wieder auf die Straße trat und an geparkten Fahrzeugen den Türgriff betätigte.

Beamte der Polizeiinspektion Schweinfurt kamen vor Ort und stellten den verwirrten Mann. Aufgrund seines Zustandes verbrachte er die darauffolgenden Stunden in einer Ausnüchterungszelle. Die Polizeibeamten haben darüber hinaus auch ein Strafverfahren gegen den 24-jährigen Somalier eingeleitet. Er hat sich nun wegen versuchter Sachbeschädigung, Versuchs des unbefugten Gebrauchs eines Kraftwagens, Missbrauchs von Notrufeinrichtungen sowie versuchtem Diebstahl in drei Fällen strafrechtlich zu verantworten.

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