SCHWEINFURT – Ingenieur Hartmut Bach, Initiator des Bürgerbegehrens „Zurück zu alten Stadtbussystem“, hat eine rechtliche Überprüfung sowohl des äußerst schwammig formulierten Ratsbegehrens als auch der unlauteren Werbekampagne angekündigt.
„Ich fühle mich den mehr als 6.000 Bürgern verpflichtet, die mit ihrer Unterschrift die Rückkehr zum alten Stadtbussystem einfordern“, so Bach. Er werde einen einstweiligen Rechtsschutzantrag gem. § 123 VwGO beantragen mit dem Ziel, der Stadt zu versagen, das Ratsbegehren weiter zu betreiben.
„Mit dem Ratsbegehren torpediert der Stadtrat die Gespräche der Initiatoren des Bürgerbegehrens mit der Stadt bzw. mit den Stadtwerken“, so Hartmut Bach. „Ziel des destruktiven Ratsbegehrens von SPD, Grünen, CSU, Freie Wähler und proSW ist ganz klar, über ihre eigenen Fehlentscheidungen und ihre anschließende Untätigkeit hinwegzutäuschen und die Bürger zu verwirren, so dass das notwendige Quorum für das Bürgerbegehren am Ende nicht erreicht wird.“ Es sei derart schwammig formuliert, dass überhaupt nicht klar sei, was die angestrebten „Verbesserungen“ überhaupt sind. Zudem entfalte es wegen seiner unzulänglichen Formulierung keinerlei bindende Wirkung.
Und nun sei mit der Werbekampagne der Stadt für das neue Stadtbussystem ein weiterer Belastungsfaktor hinzugekommen: In der letzten Ausgabe des Stadtwerke Magazins sind auf vier Seiten Belobigungen zum Bezahlsystem sowie zum neuen Fahrplankonzept abgedruckt. „Dies ist ein unzulässiger Eingriff in die Willensbildung der Bürger, mit dem Geld der Stadtwerke“, so Bach. Den endgültigen Ausschlag für die Einschaltung eines Rechtsbeistands habe aber die großflächige Werbung im Schweinfurter Anzeiger mit der Aussage „viele Umstiege“ im alten System auf der einen Seite und „Mehr Direkt-Verbindungen“ im neuen System gegeben. Bei den Durchmesserlinien und durch Verspätung verpasste Umstiege handele es sich um einen der Hauptkritikpunkte der Initiatoren des Bürgerbegehrens.
Mit Blick auf das Bürgerbegehren gilt hier Art. 18a Abs. 15 GO: „Die im Gemeinderat und die von den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen zum Gegenstand des Bürgerentscheids dürfen in Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Gemeinde nur in gleichem Umfang dargestellt werden. Es gelte somit das sogenannte Paritätsgebot. Damit die Positionen des Bürgerbegehrens bei amtlichen Informationen in gleichem Umfang dargestellt werden können, ist die Gemeinde gehalten, die vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens über geplante Aktionen (Flugblätter, Anzeigen, Broschüren, Bekanntmachungen) rechtzeitig zu informieren und ihnen Gelegenheit zu geben, Art und Umfang ihres Standpunktes darzulegen.
„Es ist kein Zufall, dass dies nicht geschehen ist“, so Bach. Er findet es empörend, dass in die Kasse der Stadt bzw. der Stadtwerke gegriffen wird, um Wahlkampf gegen das Bürgerbegehren zu machen. Die Kosten für die beauftragte Werbe-Agentur und für die geschalteten Anzeigen belaufen sich mindestens auf einen fünfstelligen Eurobetrag, „ein Unding angesichts der städtischen Haushaltslage“, so Bach.
Und auch das Vertrauen in eine aufrichtige, richtungsweisende Verhandlungsführung seitens der Stadt auf der Suche nach einer Kompromisslösung sei beschädigt. „Man kann nicht die eine Hand zum Gespräch ausstrecken und auf der anderen Seite mit öffentlichem Geld Stimmung gegen uns machen.“, so Bachs Fazit. Er erwartet nun von der am 08. Januar anstehenden dritten Gesprächsrunde mit den Stadtwerken einen sofortigen Stopp der Werbekampagne und handfeste Zusagen für klar definierte Verbesserungen von Taktung, Linienführung und Haltestellen.
Sollte es die nicht geben, würden die Gespräche nicht weiter fortgesetzt. Dann muss der Bürgerentscheid die Richtung weisen. Und wenn der wegen der genannten Hürden das Quorum nicht erreiche, hätten die Bürger angesichts der anstehenden Kommunalwahl Gelegenheit, den verantwortlichen Parteien durch Stimmentzug eine klare Ansage zu machen. „Bis auf die Initiative ZUKUNFT.ÖDP, im Stadtrat vertreten durch Stadträtin Dr. Ulrike Schneider, haben die Parteien allesamt nicht im Sinne der Bürger gehandelt und setzen geradezu ignorant auf Werbung statt auf eine konkrete Korrektur des Systems“, so Bach.


… dranbleiben!
Die sturen Holzköpfe im Rathaus und im Stadtrat kommen immer mehr ins Schleudern – wie weiland vor dem Bürgerentscheid „Natur statt Beton“ zugunsten des Oberndorfer Ackers!