MAINFRANKEN – Mini-Jobber bekommen etwas mehr Geld: Rund 7.330 Mini-Jobber gibt es in Schweinfurt. Sie können ab Januar 603 Euro pro Monat verdienen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen.
„Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn. Und der steigt ab Januar um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stunde. Für die Mini-Jobber bedeutet das: Wenn sie 10 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie ab dem Jahreswechsel 47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben“, erklärt Ibo Ocak.
Der Geschäftsführer der NGG Unterfranken appelliert an die Menschen, die geringfügig beschäftigt sind, das „Lohn-Plus“ im Blick zu haben. Und Ibo Ocak stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Konkret kritisiert die NGG Unterfranken, dass Mini-Jobber „häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden“.
Dabei gehe es auch um den Lohn: „Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, dann hat er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn. Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu“, so Ibo Ocak. Wer geringfügig beschäftigt sei und für längere Zeit krank werde, habe zudem – genauso wie jeder andere Beschäftigte im Betrieb auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung.
„Wenn es im Unternehmen Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann dürfen Mini-Jobber auch dabei nicht leer ausgehen. Genauso wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht NGG-Geschäftsführer Ibo Ocak deutlich. Er rückt dabei gerade auch Restaurants, Gaststätten und Hotels in den Fokus: „1.140 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie in Schweinfurt. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt.“ Der Gewerkschafter beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.
„Egal, ob jetzt auf dem Weihnachtsmarkt oder im Sommer im Biergarten – ob in der Restaurantküche, in der Kantine, an der Bäckerei- oder Fleischtheke: Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich in Schweinfurt rundlaufen zu lassen“, sagt Ibo Ocak.
Die NGG Unterfranken sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs dabei allerdings kritisch: „Mini-Jobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Stellen. Dabei bieten nur die regulären Jobs den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit“, so Ibo Ocak.
Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. „Mit Mini-Jobs wird häufig die Hoffnung verbunden, dass diese ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sind. Diese Hoffnung können wir leider nicht teilen. Mini-Jobs sind oft prekäre Beschäftigungen im Niedriglohnbereich“, betont NGG-Geschäftsführer Ocak.
Die NGG Unterfranken kritisiert besonders die Folgen, die Mini-Jobs für Frauen haben können. „58 Prozent aller geringfügig Beschäftigten in Schweinfurt sind Frauen. Oft machen gerade junge Mütter den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet. Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit allen Folgen, die das dann hat. Bis hin zur deutlich geringeren Rente“, warnt Ibo Ocak.
Im Landkreis Haßberge gibt es 9.360 Mini-Jobber, im Landkreis Schweinfurt 8.820, im Landkreis Rhön-Grabfeld 7.570. In den Landkreisen Bad Kissingen, Kitzingen, Main-Spessart, in Kitzingen oder Würzburg gibt es anscheinend keine Mini-Jobber, jedenfalls nennt die NGG hier keine Zahlen.
Auf dem Bild: Bald mehr Geld auf dem Zettel: Bei 10 Arbeitsstunden pro Woche müssen Mini-Jobber, die den gesetzlichen Mindestlohn verdienen, künftig 603 Euro pro Monat verdienen. Denn zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde.
Foto: NGG | Florian Göricke

