Flurbereinigungsgenossenschaft Bergrheinfeld wehrt sich gegen Enteignung für Südlink-Trasse

Flurbereinigungsgenossenschaft Bergrheinfeld wehrt sich gegen Enteignung für Südlink-Trasse

BERGRHEINFELD – Auf Betreiben der Transnet BW will das Landratsamt Schweinfurt die Flurbereinigungsgenossenschaft Bergrheinfeld zwingen, eine vorzeitige Bauerlaubnis für die Errichtung der SuedLink-Stromtrasse zu erteilen.

Und zwar um dem Übertragungsnetzbetreiber noch vor einer gerichtlichen Entscheidung über die beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängige Klage der BI Bergrheinfeld gegen den Planfeststellungsbeschluss grünes Licht für sämtliche Baumaßnahmen für die Stromleitung zu geben.

Der Vorstand der Flurbereinigungsgenossenschaft wehrt sich vehement gegen den vom Landratsamt Schweinfurt beabsichtigten Besitzentzug zum jetzigen Zeitpunkt und sieht darin eine unzulässige Enteignung, zumal die übergeordnete Stelle – das Amt für ländliche Entwicklung Würzburg – keine Unterschrift zulässt und die Genossenschaft Weisungsgebunden ist.

Die Flurbereinigungsgenossenschaft ist auf einer Länge von 4 Kilometer in der Gemarkung Bergrheinfeld von der Südlinktrasse betroffen. Die Transnet BW will dort die Wege mit schweren Baufahrzeugen befahren, für die diese nicht ausgelegt sind. Dazu sollen auf 31 Grundstücken mit einer Gesamtgröße von 7,9 ha, der Genossenschaftsteilnehmer Grunddienstbarkeiten eingetragen werden. Des Weiteren sollen bei Kreuzungen mit der Stromleitung die Wege mittels Spülbohrungen unterdükert werden.

In Baden-Württemberg hat es beim Ausbau zahlreiche schwere Havarien gegeben: Die Spülflüssigkeit Bentonit mit chemischen Zusätzen ist bei den Horizontalbohrungen entgegen dem Planfeststellungsbeschluss in großen Mengen ausgetreten und hat weite Flächen, insbesondere Ackerland, aber auch Naturschutzgebiete und Bäche, kontaminiert.

Die Genossenschaft ist ihren Mitgliedern verpflichtet und versuchte, mit TransnetBW und dem Landratsamt als Enteignungsbehörde in Verhandlungen darüber einzutreten, wie derartige Schäden verhindert werden könnten und welche Maßnahmen zur Schadensbeseitigung beziehungsweise Ausgleichszahlungen geboten sind. Derartige Verhandlungen wurden von TransnetBW und Landratsamt mit der Flurbereinigungsgenossenschaft aber strikt abgelehnt.

Zwischenzeitlich ist bekannt geworden, dass mit Vertretern der Ferngas Netzgesellschaft mbH sehr wohl entsprechende Regelungen auf Vermittlung des Landratsamts getroffen wurden. Die Flurbereinigungsgenossenschaft Bergrheinfeld sieht darin eine gravierende Ungleichbehandlung.

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der die Flurbereinigungsgenossenschaft anwaltlich vertritt, hat daher beim LRA Schweinfurt weitere Verhandlungen eingefordert.

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