MAINFRANKEN – Die Regierung von Unterfranken schafft mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 25.11.2025 Baurecht für die Ersatzneubauten von drei Brückenbauwerken im Abschnitt Autobahnkreuz Biebelried bis Anschlussstelle Marktbreit.
Der Abriss der Bestandsbrücken und die anschließenden Neubauten sind wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich. Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn 7 und damit die Verkehrsfunktion bzw. die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Brückenbauwerke an den jeweils bestehenden Stellen einschließlich der damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen.
Der räumliche Umgriff des Planfeststellungsverfahrens erstreckt sich auf einer Länge von ca. 1,4 km.
Es wurden landschaftspflegerische Maßnahmen, insbesondere Ausgleichsmaßnahmen für die mit der Baumaßnahme verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, artenschutzrechtlich bedingte Vermeidungsmaßnahmen sowie Gestaltungsmaßnahmen entlang der Trasse und im näheren Umfeld eingeplant.
Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen sowie sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen grundstückbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie Belange der Landwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.
Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt nach neuer Rechtslage gemäß § 17b Abs. 3 Satz 1 FStrG durch Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 15.12.2025 auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesautobahn A 7: Ertüchtigungslos AS Kitzingen BW 671a – BW 672a im Abschnitt AK Biebelried – AS Marktbreit“
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/planfeststellung/aktuelle_verfahren. Auf die Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken wird verwiesen.
Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde verbunden mit dem Hinweis auf leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten werden in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird; auf Auflagen ist hinzuweisen (§ 17b Abs. 3 Satz 2 FStrG).
Mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist gilt die Entscheidung dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 17b Abs. 3 Satz 4 FStrG).

