Weihnachten und Black Friday: Das Hauptzollamt Schweinfurt gibt Hinweise zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland

Weihnachten und Black Friday: Das Hauptzollamt Schweinfurt gibt Hinweise zu Bestellungen und Geschenken aus dem Ausland
Eine Zollkelle steht neben Geschenken

BAMBERG / SCHWEINFURT / WÜRZBURG – Der Black Friday ist erst der Anfang – nun beginnt die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings. Für Paketdienste und Versandunternehmen herrscht nun Hochbetrieb.

Damit die Geschenke rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum liegen, sollten Käufer bei Bestellungen aus dem Ausland nicht nur die Lieferzeiten im Blick behalten. Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.

Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten?

  • Bestellungen mit einem Wert bis 150 Euro: Es fällt keine
    Zollabgabe an. Zu zahlen sind jedoch die Einfuhrumsatzsteuer
    (EUSt) in Höhe von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren wie
    Lebensmitteln oder Büchern) sowie Verbrauchsteuern bei
    alkoholischen Getränken (z.B. Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre),
    sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee.
  • Bestellungen mit einem Wert über 150 Euro: Hier werden
    Einfuhrumsatzsteuer (19% bzw. 7%), ein warenabhängiger Zoll
    sowie gegebenenfalls Verbrauchsteuern bei alkoholischen
    Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee fällig.
  • Geschenksendungen (unentgeltlich von Privatperson an
    Privatperson, wenn die Waren nicht verboten oder
    mengenbeschränkt sind) sind bis zu einem Wert von 45 Euro
    abgabenfrei.Bitte beachten Sie, dass bei
    verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen steuerfrei
    bleiben (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituose und
    alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).

Was gilt bei Paketen aus dem EU-Inland?

Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei Paketen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.

Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen

Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich schnell als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Bestellungen solcher Produkte können auch rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.

Tabakwaren

Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Tabakwaren bzw. deren Substitute ohne deutsches Steuerzeichen werden durch den Zoll beschlagnahmt.

Wie Interessierte sich informieren können

„Wer im Ausland einkauft, sollte die Einfuhrbestimmungen kennen – sonst kann das vermeintliche Schnäppchen schnell teuer werden. Auf www.zoll.de finden Verbraucher verlässliche Informationen.“ erklärt Benedikt Danz, Sprecher des Hauptzollamts Schweinfurt.

Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.

Weiterführende Hinweise hierzu:

„Chatbot TinA“:
https://tina-zoll.bundesbots.de/

„Abgabenrechner“: https://www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post.html

„Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen“: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Link: „FAQs zu Postsendungen“ https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten_node.html

Und auch die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps für sparsames und nachhaltiges Einkaufen

Black Friday: Vorsicht vor falschen Rabatten und teuren Rücksendungen
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­Auch 2025 läutet der Black Friday wieder die heiße Phase des Weihnachtsgeschäfts ein. Händler im Netz und vor Ort locken mit zahlreichen Sonderangeboten – doch nicht jedes vermeintliche Schnäppchen hält, was es verspricht. Viele Rabatte entpuppen sich als Mogelpackung und so manche Bestellung verursacht hohe Rücksendekosten oder unnötige Umweltbelastungen.

Preiskracher sind oft Mogelpackungen

Rabattangebote beziehen sich häufig auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, die im Alltag selten verlangt wird. „Auf den ersten Blick verlockende Rabatte sind deshalb oft irreführend. Verbraucher sollten prüfen, ob der Preis wirklich ein Schnäppchen ist“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Um wirklich günstige Angebote zu erkennen, sollten Verbraucher Preise über einen längeren Zeitraum beobachten.

Lange Lieferwege und teure Rücksendungen vermeiden

Immer mehr Angebote stammen von Händlern außerhalb Europas, häufig aus Asien. Die Transportwege belasten nicht nur das Klima − auch Rücksendungen können teuer werden. Dass der Händler außerhalb Europas sitzt und sie die Versandkosten selbst tragen müssen, bemerken viele Verbraucher jedoch erst, wenn sie das Produkt zurückschicken wollen. „Man sollte vor dem Kauf genau prüfen, wo der Händler seinen Firmensitz hat und welche Rücksendekosten anfallen“, rät daher Tatjana Halm.

Nachhaltige Alternativen: leihen, gebraucht kaufen oder teilen

Rabattaktionen verleiten häufig zu Spontankäufen, etwa bei Geräten, die nur selten genutzt werden. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt daher, Alternativen zu prüfen: Geräte über Sharing-Plattformen buchen, von Nachbarn ausleihen, gebraucht kaufen oder Werkzeuge gemeinsam − etwa in der Familie − anschaffen und teilen. Das spart Geld, verhindert unnötigen Konsum und schont die Umwelt.
Tipps zu Alternativen gibt es unter verbraucherzentrale-bayern.de.

Das sollten Verbraucher vor dem Kauf prüfen

Spontankäufe vermeiden: Brauche ich das Produkt wirklich?

Alternativen erwägen: Leihen oder gebraucht statt neu kaufen

Preise vergleichen: Langfristige Beobachtung − etwa über Preisvergleichsseiten  im Internet − hilft, echte Schnäppchen zu erkennen

Impressum prüfen: Sitzt der Händler wirklich in der EU?

Rücksendebedingungen prüfen: Wer trägt die Kosten im Widerrufsfall? Wohin geht die Rücksendung?

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