20-jähriger Rollerfahrer hatte keine Fahrerlaubnis, war aber mit einer Waffe unterwegs

20-jähriger Rollerfahrer hatte keine Fahrerlaubnis, war aber mit einer Waffe unterwegs
Bild von Max auf Pixabay

GEMÜNDEN AM MAIN IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – In der Nacht zum Sonntag sollte gegen 02:20 Uhr in der St.-Bruno-Straße ein Motorrollerfahrer aufgrund seiner auffälligen Fahrweise einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.

Beim Erkennen des Streifenfahrzeugs flüchtete der Rollerfahrer zunächst. In der St.-Bruno-Straße konnte er dann angehalten werden. Nachdem er keinen Führerschein vorweisen konnte, wurde er zur Feststellung seiner Identität zunächst durchsucht. Hierbei wurde eine Schreckschusswaffe unter seiner Kleidung aufgefunden.

Die Waffe und später auch der Roller wurden durch die Polizei sichergestellt. Aufgrund der Tatsache, dass der 20-Jährige zuvor Cannabis konsumiert hatte, wurde zudem eine Blutentnahme durchgeführt. Der Beschuldigte wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Er wird wegen der Verkehrsdelikte und einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Anzeige gebacht.

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