ABTSWIND IM LANDKREIS KITZINGEN – Vom 25.10. auf den 26.10.2025 mussten die Kitzinger Polizeibeamten auf dem Weinherbst in Abtswind mehrfach tätig werden. So wurde bekannt, dass ein 23jähriger Weinfestbesucher sich Zutritt zu einem Wohnhaus im Umfeld des Weinfestes verschafft hatte, wohl um zu urinieren.
Dort wurde er von einem Bewohner angesprochen, dass er das Gebäude verlassen möchte. Der junge Mann kam der Aufforderung nach und entschloss sich dazu ein vor Ort befindliches fremdes Fahrrad mitzunehmen. Er konnte beobachtet werden, wie er mit dem Fahrrad über das Weinfestgelände Richtung Innenort fuhr.
Das in Kenntnis gesetzte Sicherheitspersonal des Weinfestes konnte den jungen Mann kurze Zeit später im Festzelt erkennen und überstellte diesen an die vor Ort befindliche Polizeistreife.
Es konnte festgestellt werden, dass das Fahrrad in einem nahegelegenen Gebüsch abgelegt wurde. Dies konnte dem Eigentümer zurückgebracht werden.
Gegen den deutschen Weinfestbesucher wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahles und des unbefugten Gebrauchs des Fahrrades eingeleitet.
Kurze Zeit später mussten die Kitzinger Polizeibeamten erneut einschreiten, da sich ein weiterer Weinfestbesucher den Anordnungen des Veranstalter widersetzte.
Der 39jährige Mann musste aufgrund seines Verhaltens das Weinfestgelände gegen 20:00 Uhr verlassen. Ihm wurde ein Hausverbot ausgesprochen und das Besucherarmband entfernt.
Mehrfach versuchte der Deutsche, das Weinfestgelände wieder zu betreten. Hierzu zog er sich auch wiederholt um, um in der Masse der Besucher nicht aufzufallen. Dem aufmerksamen Sicherheitsdienst entging dies jedoch nicht und er wurde wiederholt dem Festgelände verwiesen.
Letztlich wurde der Mann der anwesenden Streifenbesatzung übergeben, welche einen polizeilichen Platzverweis aussprach und eine Strafanzeige aufnahm, da sich der Mann des Hausfriedensbruchs verdächtig gemacht hat.
Kurz nach Mitternacht mussten die Kitzinger Polizisten wieder tätig werden. Ein Abtswinder Einwohner wählte den Notruf, da er einen Pkw gesehen habe, welcher in der Weinstraße in den Straßengraben gefahren ist. Ferner gab er an, dass die Fahrerin eines Pkw VW, nachdem sie in den Straßengraben gefahren ist, ausgestiegen sei und einen männlichen Mitfahrer an das Steuer des Fahrzeuges gelassen hat. Dieser konnte den Pkw aus dem Graben zurück auf die Fahrbahn fahren.
Als die Polizeibeamten an der Örtlichkeit eintrafen wurden die deutsche Frau, als auch ihr deutscher Begleiter an dem Pkw festgestellt. Der Sachverhalt bestätigte sich so wie vom Mitteiler angegeben.
Bei der erst 17jährigen Frau wurde bei einem vor Ort durchgeführten Atemalkoholvortest ein Wert von über 1,60 Promille festgestellt. Ferner war sie noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Der gerade 18jährige junge Mann, welcher den Pkw aus dem Graben fuhr, war ebenfalls sichtlich alkoholisiert. Der bei ihm vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest ergab ebenfalls einen Wert von über 1,60 Promille.
Nachdem festgestellt wurde, dass die beiden Personen unverletzt waren und kein Sachschaden entstanden ist, wurden diese in eine Kitzinger Krankenhaus verbracht, wo eine angeordnete Blutentnahme bei beiden durchgeführt wurde.
Gegen die Fahrzeugführerin werden Ermittlungen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis geführt. Der junge Mann verlor noch vor Ort seine Fahrerlaubnis. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt.
Foto: ChatGPT / künstliche Intelligenz

