Sexueller Missbrauch von Kindern und eine Vergewaltigung: Nächste Wochen stehen drei Männer in Schweinfurt vor Gericht

Sexueller Missbrauch von Kindern und eine Vergewaltigung: Nächste Wochen stehen drei Männer in Schweinfurt vor Gericht

SCHWEINFURT – Wer nächste Woche Zeit hat und eine öffentliche Gerichtsverhandlung im Land- oder Amtsgericht Schweinfurt besuchen möchte, kann beispielsweise bei drei Prozessen Zeuge sein, wenn es um Gewalt gegen Frauen oder gar den Missbrauch von Kindern geht. Keine angenehmen Themen, aber leider immer wieder Alltag.

Vor der 2. Kleinen Strafkammer des Landgerichts geht es am Mittwoch, den 22. Oktober, ab 9 Uhr in zweiter Instanz um einen Fall, der bereits im Juni 2023 vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Damals verurteilte der Richter einen 1962 geborenen Ingenieur zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnisstrafe, weil man es als erwiesen ansah, dass der Angeklagte schuldig ist des sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen in Tateinheit mit sexueller Nötigung und Besitz kinderpornografischer Schriften. Gegen das Urteil ging er in Berufung.

Die Taten ereigneten sich bereits in den 90er Jahren in einem Wohnwagen auf dem Grundstück des Angeklagten und waren noch nicht verjährt. Das Opfer war zu den damaligen Zeitpunkten, der nicht mehr genau ermittelt werden konnten, zwischen vier und sieben Jahre alt.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist dann auch am Donnerstag ab 8.45 Uhr Thema der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Ein 1988 geborener Deutsch-Türke soll im Jahr 2020 einer damals 13-Jährigen aus Mittelfranken auf der Plattform Instagram und via WhatsApp sexualisierte Chatnachrichten getauscht und sie aufgefordert haben, Nacktfotos von sich an ihn zu versenden.

Um eine Vergewaltigung geht es am Donnerstag ab 9 Uhr vor dem Landgericht, 2. Kleine Strafkammer: Einem 1991 in Kitzingen geborenen Deutsch-Türken, vorbestraft aufgrund verschiedener anderer Delikte, wurde 2023 vom Amtsgericht vorgeworfen, 2020 mit einer Ex-Partnerin gegen deren Willen in seinem Zimmer mit Gewalt versucht zu haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Zudem soll er Widerstand geleistet haben gegen ermittelnde Polizeibeamte. Er wurde zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – und auch hier kommt es nun zu einer Berufungsverhandlung.

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