SCHWEINFURT – „Das ist ja fast wie am Flughafen!“ – Diesen Satz bekommen die bei der Eingangskontrolle der Justizgebäude in Schweinfurt eingesetzten Kräfte häufiger zu hören.
Seit dem Mord an einem Staatsanwalt in Dachau im Jahr 2012, der während einer öffentlichen Sitzung von einem Angeklagten erschossen wurde, gehören strenge Zugangskontrollen zum Alltagsbild der bayerischen Justiz, so auch in Schweinfurt.
Ganzkörperscanner, Handscanner, Taschenkontrolle sowie der geschulte Blick des Wachtmeister- und Security-Teams sorgen dafür, dass Gerichtsbesucher bei Betreten des Justizgebäudes einer sorgfältigen Kontrolle unterzogen werden.
Dass dies seinen guten Grund hat, zeigt die Fundbilanz des laufenden Jahres: Allein bis Juli 2025 wurden bei den Zugangskontrollen insgesamt 180 Messer, darunter ein nach Waffenrecht verbotenes Wurfmesser, und in acht Fällen Drogen festgestellt, deren Mitführen im Justizgebäude untersagt ist. Solche Gegenstände werden im mildesten Fall für die Dauer des Gerichtsbesuchs in Verwahrung genommen; wenn das Mitführen aber strafbar ist, werden sie, verbunden mit einer Anzeigenerstattung, beschlagnahmt und der Polizei übergeben.
In den ersten Jahren nach Einführung der Kontrollen lag die Zahl der aufgefundenen Messer sogar deutlich höher: Jeweils um die 1000 Messer im Jahr weist die Statistik von damals aus, darunter nicht ungefährliche Kuriositäten wie ein sogenannter Stockdegen, eine in einem scheinbar handelsüblichen Gehstock verborgene Stichwaffe. Aber auch raffiniert verborgene Waffen wie ein in ein Scheckkartenformat eingearbeitetes Messer bleiben dank gründlichen „Scannens“ nicht unentdeckt.
Die Aufteilung der Schweinfurter Justiz auf mehrere Gebäude stellt die Sicherheitskontrollen vor besondere Herausforderungen: So muss neben dem Hauptgebäude in der Rüfferstraße und dem angemieteten Sitzungssaaltrakt in der Theresienstraße auch jedes einzelne Stockwerk im Iduna-Hochhaus gesichert sein, in dem Verhandlungen und Parteiverkehr stattfinden. Dabei sind die 2 Sicherheitskräfte bei spektakulären Prozessen mit großem Öffentlichkeits- und Medieninteresse besonders gefordert, vor allem wenn die Kontrollen zu Einlassverzögerungen führen, was die Geduld der Gerichtsbesucher gelegentlich auf die Probe stellt.
Dies und die aufgrund zunehmend aggressiven Verhaltens einzelner Bevölkerungsgruppen verschärfte Sicherheitslage haben die Schweinfurter Justiz 2024 veranlasst, eine eigene Organisationseinheit innerhalb der Wachtmeisterei ins Leben zu rufen, deren originäre Aufgabe es ist, die Sicherheit in den Justizgebäuden vom Betreten, über den Aufenthalt bis hin zur Sitzungsordnung aufrecht zu erhalten oder erforderlichenfalls wieder herzustellen. Ausgestattet mit entsprechenden Ausrüstungsgegenständen und geschult in speziellen Einsatztechniken sind deren Angehörige dafür gerüstet, auch in brisanten Situationen Herr der Lage zu sein.
„Die wenigsten Gerichtsbesucher handeln beim Mitführen gefährlicher Gegenstände in böser Absicht,“ weiß Amtsgerichtsdirektor Holger Ebert, Dienstvorgesetzter des Wachtmeisterteams. „Ein gedankenlos mitgeführtes Brotzeitmesser oder das Cuttermesser eines Handwerkers lassen sicher nicht auf einen geplanten Einsatz schließen.“ Gleichwohl gelte der Grundsatz: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Dem kann sich Landgerichtspräsident Franz Truppei als Hausrechtsinhaber nur anschließen: „An einem Ort, an dem oft Emotionen aufeinanderprallen und so mancher ‚Kunde‘ problematisch ist, steht Sicherheit an erster Stelle – für die Bediensteten der Justiz ebenso wie für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger.“
Truppei weist darauf hin, dass, wo immer das Mitführen von gefährlichen Gegenständen oder Drogen einen Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt, konsequent und ausnahmslos Anzeige erstattet wird. Sein Rat: „Bevor man sich vor einem Gerichtsbesuch erst mit dem Waffenrecht vertraut machen müsste, sollte man alles, was gefährlich sein kann, am besten zu Hause lassen. Die schärfste Waffe vor Gericht ist immer noch das Argument!“
Die Fotos zeigen:
Der Leiter der Sicherungsgruppe Thomas Gundelach (re.) präsentiert Landgerichtspräsident Franz Truppei (Mitte) und Amtsgerichtsdirektor Holger Ebert
(li.) einige sichergestellte „Fundstücke“
In Verwahrung genommene Gegenstände, von denen die wenigsten strafrechtlich relevant waren und deshalb bei Verlassen des Justizgebäudes wieder ausgehändigt werden mussten. Lediglich für das Deejo-Messer besteht ein Führungsverbot). Das gesamte„Waffenarsenal“ wurde bei einem einzigen Gerichtsbesucher sichergestellt.
Fotos: Thomas Gundelach, Amtsgericht Schweinfurt



