KAHL AM MAIN IM LANDKREIS ASCHAFFENBURG – Am späten Freitagabend ist es in einem Mehrfamilienhaus zu einer folgenschweren Auseinandersetzung gekommen. Ein 28-Jähriger wurde durch ein Messer schwer verletzt. Der Täter wurde festgenommen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft vorgeführt.
Erste Auseinandersetzung
Dem Sachstand nach ist es am Freitag, gegen 20:00 Uhr, in einem Haus in der Hanauer Landstraße zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem 28-Jährigen und seinem 31-Jährigen Nachbarn gekommen. Im Verlauf des Streites schlug der Mann seinem drei Jahre älteren Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht.
Beim Eintreffen der Streife der Alzenauer Polizei hatte der Tatverdächtige sich bereits entfernt. Gegen den 28-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
Weitere Streitigkeit gegen 22:00 Uhr
Gegen 22:00 Uhr ging bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken erneut eine Mitteilung über eine Auseinandersetzung an dem Mehrfamilienhaus ein. Dem Sachstand nach ist es zwischen den beiden Nachbarn nach der Rückkehr des 28-Jährigen erneut zu einer handfesten Auseinandersetzung gekommen. Im Verlauf dieser Streitigkeit zog der 31-Jährige offenbar ein Messer und verletzte den 28-Jährigen im Oberkörperbereich.
Der 28-Jährige wurde schwer verletzt und kam nach einer Erstbehandlung durch einen Notarzt zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
Festnahme des Tatverdächtigen – Kripo ermittelt
Der 31-jährige Tatverdächtige konnte noch vor Ort durch Streifen der Alzenauer Polizei vorläufig festgenommen werden. Er verbrachte die Nacht in der Haftzelle und wurde am Folgetag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft am Amtsgericht vorgeführt. Der Ermittlungsrichter ordnete auf Grund des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags die Untersuchungshaft gegen den 31-Jährigen an. Er sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zum genauen Tatablauf und den Hintergründen sind nun Gegenstand der laufenden Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft.