Planfeststellungsbeschluss: Baurecht für den Neubau der Ortsumgehung Prosselsheim und der Verlegung östlich

Planfeststellungsbeschluss: Baurecht für den Neubau der Ortsumgehung Prosselsheim und der Verlegung östlich

PROSSELSHEIM – Die Regierung von Unterfranken hat am 21. Juli 2025 den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Prosselsheim und die Verlegung der Staatsstraße 2260 östlich von Prosselsheim erlassen.

Die Ortsdurchfahrt von Prosselsheim ist durch einen unübersichtlichen Straßenverlauf geprägt und aufgrund von Durchgangs- und Schwerverkehr stark belastet. Auch östlich von Prosselsheim weist die vorhandene Streckencharakteristik der St 2260 immer wieder unübersichtliche Streckenabschnitte auf, die eine stete Befahrbarkeit nicht zulassen. Insbesondere die beiden Bahnübergänge sowie die Anbindung der Kreisstraße WÜ 4 bilden Barrieren für einen angemessenen und sicheren Verkehrsfluss.

Der Bau der Ortsumgehung sowie die Verlegung der Staatsstraße östlich von Prosselsheim sollen wesentliche Teile des Durchgangsverkehrs aus der Ortslage verlagern und den verkehrlich unbefriedigenden Verlauf der Staatsstraße verbessern.

Vorgesehen ist, die St 2260 im Süden an Prosselsheim vorbeizuführen und die Ortschaft über einen Anschluss West und einen Anschluss Süd anzubinden. Die verlegte Staatsstraße soll südlich der Bahngleise (Mainschleifenbahn) verlaufen und bindet im Bereich der bestehenden Kreuzung mit der Kreisstraße KT 30 aus Escherndorf an. Die Kreisstraße WÜ 4 aus Richtung Untereisenheim quert zukünftig die Mainschleifenbahn mit einem beschrankten Bahnübergang und bindet anschließend an die verlegte Staatsstraße an. Durch die geplante Trassenverlegung östlich von Prosselsheim können die beiden vorhandenen Bahnübergänge entfallen. Zudem sollen große Teile der bestehenden Staatsstraße ganz bzw. teilweise zurückgebaut werden. Mit dem geplanten landwirtschaftlichen Ersatzwegenetz soll unter anderem auch ein zu der geplanten Trasse weitgehend parallel geführter Radweg entstehen.

Im Planfeststellungsverfahren waren verschiedene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Einwendungen von Privatpersonen zu prüfen sowie sorgfältig mit den für und gegen das Vorhaben sprechenden Belangen abzuwägen. Neben den Belangen grundstücksbetroffener Eigentümer sind hier vor allem die Belange des Immissionsschutzes, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft sowie Belange der Landwirtschaft zu nennen. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zahlreiche Schutzauflagen sowie sonstige Nebenbestimmungen.

Der Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 04.08.2025 bis 18.08.2025 auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/planfeststellung/aktuelle_verfahren aus. Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Planfeststellungsbeschluss im o.g. Zeitraum in der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld und der Verwaltungsgemeinschaft Volkach zur allgemeinen Einsicht aus.

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