SCHWEINFURT / WÜRZBURG – Mit mehr als 70 Einsatzkräften überprüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt am heutigen Mittwoch das Schaustellergewerbe auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg.
Ziel der Überprüfungen durch die Beamtinnen und Beamten des Zolls ist die ordnungsgemäße Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, möglicher Scheinselbstständigkeit und einem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. Die Prüfungen des Zolls erfolgen risikoorientiert, denn auch das Schaustellergewerbe gehört zu den besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen.
„Ob Fahrgeschäfte, Spielbuden oder Verkaufsstände – wir nehmen die Beschäftigungsverhältnisse der Schausteller heute ganz genau unter die Lupe“ erklärt Benedikt Danz, Pressesprecher beim Hauptzollamt Schweinfurt.
Die Prüfungen des Zolls werden voraussichtlich noch bis in den späten Nachmittag fortgeführt.
Eine Pressemitteilung mit den vorläufigen Gesamtergebnissen des heutigen Einsatzes wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages bekanntgegeben.
Und hier der Nachbericht:
Das Schaustellergewerbe im Blick – Zoll legt vorläufige Zahlen zur Prüfung auf dem Kiliani-Volksfest vor
Mit mehr als 70 Einsatzkräften hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt am gestrigen Mittwoch das Schausteller- und Gastronomiegewerbe auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg überprüft.
Dabei wurden 67 Schaustellerbetriebe überprüft und 224 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich ihres Beschäftigungsverhältnisses befragt.
Im Rahmen der Prüfung wurden von den Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts folgende Verdachtsmomente auf mögliche Verstöße festgestellt:
- In 18 Fällen liegen Hinweise auf eine nicht ordnungsgemäße
Entrichtung der fälligen Sozialversicherungsbeiträge vor. - In neun Fällen steht der Verdacht auf Unterschreitung des
gesetzlichen Mindestlohns im Raum - Bei drei angetroffenen Arbeitnehmern besteht der Verdacht des
unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs. - Zwei ausländische Arbeitnehmer konnten für ihren Aufenthalt in
Deutschland zunächst keinen erforderlichen Aufenthaltstitel
vorweisen. - Eine Person wurden als vermeintlich „Selbstständige“
angetroffen. Nach ersten Erkenntnissen steht diese tatsächlich
jedoch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und ist
einem Arbeitnehmer gleichzusetzen (sog.
Scheinselbstständigkeit). - 26 Beanstandungen wurden im Hinblick auf bestehende Sofortmelde-
und Aufzeichnungspflichten festgestellt.
Die festgestellten Unregelmäßigkeiten sind nun Gegenstand weiterer Überprüfungen. Hierzu steht das Hauptzollamt im engen Austausch mit den Zusammenarbeitsbehörden, wie u.a. der Deutschen Rentenversicherung und den Ausländerbehörden.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Am Samstag, den 26. Juli 2025 haben interessierte Bürgerinnen und Bürger von 10 – 15 Uhr die Möglichkeit, einen Einblick in die spannenden Aufgaben und Tätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zu erhalten.
An diesem Tag öffnet sich das Hauptzollamt Schweinfurt an der Dienststelle des Zollamts Schweinfurt – Londonstraße (Londonstraße 24, 97421 Schweinfurt) für die breite Öffentlichkeit und stellt die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche des Zolls vor.