Offenes Lagerfeuer trotz Verbot: Das Grillen ist aber schon noch erlaubt

Offenes Lagerfeuer trotz Verbot: Das Grillen ist aber schon noch erlaubt
Bild von kalhh auf Pixabay

LOHR AM MAIN IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – Am Samstag, den 28.06.2025, ging gegen 22 Uhr die Mitteilung über ein Lagerfeuer ein.

Durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Lohr am Main konnte daraufhin in einem Schrebergarten, Verlängerung Heegweg, das offene Feuer in einer Feuerschale festgestellt werden.

Aufgrund des aktuell durch die Stadt Lohr erlassenen, absoluten Verbots von offenem Feuer wegen akuter Brandgefahr musste der 59-jährige Verantwortliche das Feuer ablöschen. Zudem erwartet ihn eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Hinweis: Ausgenommen von diesem Feuerverbot sind der Betrieb von Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerorts.

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