Wildcamping im Naturschutzgebiet: Das ist verboten, alleine schon das Befahren

Wildcamping im Naturschutzgebiet: Das ist verboten, alleine schon das Befahren
Bild von Ben Frieden auf Pixabay

SACKENBACH BEI LOHR AM MAIN IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – In den frühen Morgenstunden des Sonntags, 08.06.2025, wurden im Bereich der Schleuse Sackenbach diverse Zelte im Bereich des Mainufers, von einer Polizeistreife der Polizei Lohr, festgestellt.

Ebenfalls befand sich ein Pkw eines Zeltenden in unmittelbarer Nähe zu den Zelten. Da es sich hierbei um ein Naturschutzgebiet handelt, müssen sich die Personen nun wegen mehrerer Ordnungswidrigkeiten, unter anderem wegen Verstößen gegen das Naturschutzgesetz, verantworten.

Neben Wildcamping ist auch das Befahren des Naturschutzgebietes mit einem Pkw verboten.

Bild von Ben Frieden auf Pixabay

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