Unbelehrbare Person in Gewahrsam genommen, 47-Jährige löst grundlos einen Feueralarm aus

Unbelehrbare Person in Gewahrsam genommen, 47-Jährige löst grundlos einen Feueralarm aus
Bild von Peter H auf Pixabay

WÜRZBURG/INNENSTADT – Gegen 23.45 Uhr meldeten Passanten einen augenscheinlich alkoholbedingt aggressiven, jungen Mann, der entgegenkommende Personen belästigt und „bepöbelt“.

Die Person konnte durch die hinzugerufenen Beamten wie von den Zeugen beschrieben angetroffen werden.

Auf die vorangegangene Situation angesprochen, steigerte sich die Person in ihren Aggressionen. Platzverweise, die seitens der Beamten erteilt wurden, ignorierte der Mann und wollte seinen Weg durch die Stadt fortsetzen.

Zum Schutz anderer Passanten wurde die Person zur gebotenen Ausnüchterung in Gewahrsam genommen.

Hierbei wehrte sich dieser und ging die Beamten an, so dass er mit unmittelbarem Zwang zu Boden gebracht und gefesselt werden musste.

Anschließend konnte der junge Mann zur Dienststelle verbracht werden.

Feueralarm aus unbekanntem Grund ausgelöst

WÜRZBURG/ZELLERAU – Aus bislang nicht nachvollziehbarem Grund schlug eine 47-jährige Frau das Schutzglas eines Brandmelders in einem Geschäft für Inneneinrichtung in der Frankfurter Straße ein.

Die Dame befand sich gegen 13.40 Uhr im Bereich der dortigen Warenausgabe. Plötzlich und unvermittelt schlug sie das Schutzglas des Melders ein und betätigte den Auslöseknopf.

Dies hatte zur Folge, dass sowohl die Berufsfeuerwehr Würzburg mit mehreren Fahrzeugen als auch die Polizei wegen des Verdachts eines akuten Brandfalls anrücken musste.

Nach Feststellung des Melders konnte dort auch die genannte Frau angetroffen werden. Im Rahmen des geführten Gesprächs mischte sich der bis dahin unbeteiligte Sohn der Betroffenen mehrfach aggressiv ein.

Auf Grund der Sprachbarriere konnte zu diesem Zeitpunkt nicht geklärt werden, mit welcher Intention der deutlich sichtbar als Brandmelder gekennzeichnete Alarmgeber ausgelöst wurde.

Ob Kosten des Einsatzes geltend gemacht werden unterliegt einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts.

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