BAYERN – Dem FC Bayern München 2 wird in der Saison 2024/25 der Regionalliga Bayern ein Punkt abgezogen. Darüber hinaus muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro bezahlen.
Damit ahndet das Sportgericht Bayern die Vorfälle aus der Partie der Münchner Zweitvertretung beim 1. FC Schweinfurt 05 vom 30. Spieltag (17. April 2025), seinerzeit waren im Gästeblock mehrere Leuchtraketen sowie ein Rauchtopf gezündet worden.
Weil es sich bereits um den siebten Vorfall dieser Art der Münchner in der aktuellen Spielzeit handelt, war ein Punktabzug vorzunehmen und die Geldstrafe entsprechend zu erhöhen. Der FC Bayern München hat auf Rechtsmittel verzichtet, das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Punktabzug ist in der Tabelle bereits berücksichtigt.
Das Sportgericht Bayern unter Vorsitz von Heiko Loder weist in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die verhängte Geldstrafe vom handelnden Täter gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofes zivilrechtlich zurückverlangt werden kann. Außerdem sieht die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) in § 46 Abs. 5 vor, dass die Strafe binnen eines Jahres bei täterorientiertem Ermitteln auf Antrag reduziert werden kann.
Spielwertung für Aschaffenburg – Geldstrafe für Türkgücü
Die am 34. Spieltag der Regionalliga Bayern kurzfristig abgesetzte Partie zwischen Türkgücü München und dem SV Viktoria Aschaffenburg wird mit 2:0 für Aschaffenburg gewertet. Darüber hinaus wurde Türkgücü München wegen „Verursachen eines Spielausfalls“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt. Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hatte die Partie zwischen Türkgücü und Aschaffenburg absagen müssen, weil die Münchner erneut keine den Regionalliga-Anforderungen entsprechende Spielstätte vorweisen konnten.