Causa Schwaben Augsburg: das Schiedsgericht des OLG Bamberg bestätigt das VSG-Urteil

Causa Schwaben Augsburg: das Schiedsgericht des OLG Bamberg bestätigt das VSG-Urteil

BAYERN / AUGSBURG / NÜRNBERG – Das Schiedsgericht des 1. Zivilsenats am Oberlandesgericht Nürnberg hat das vom Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) erlassene Berufungsurteil in der Causa Schwaben Augsburg bestätigt. Damit bleibt es bei der Geldstrafe für den Regionalligisten.

Das VSG hatte der Berufung des TSV Schwaben Augsburg in Teilen stattgegeben und die im Urteil des Sportgerichts Bayern zunächst vorgenommenen Wertungen von vier Partien der laufenden Saison in der Regionalliga Bayern zu Gunsten des Gegners aufgehoben. Gegen dieses Urteil waren der 1. FC Schweinfurt 05, Türkgücü München, der SV Wacker Burghausen und der FC Eintracht Bamberg vor das Schiedsgericht am OLG Nürnberg gezogen.

Mit dem Urteil des Schiedsgerichts als letzte sportgerichtliche Instanz, das lediglich einen eingeschränkten Prüfungsmaßstab hatte, behalten die Siege der Schwaben gegen Schweinfurt (4:3), Türkgücü (3:1), Burghausen (3:2) und Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit.

Der TSV Schwaben Augsburg hatte unstreitig gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung verstoßen. In dem Statut (U23-Regel) heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das im schriftlichen Verfahren mitgeteilte Ergebnis des Ständigen Schiedsgerichts, wonach die U23-Regel gegen EU-Recht (insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV) verstoße, wird der BFV einer Prüfung unterziehen.

Erstinstanzlich hatte das Sportgericht Bayern mit seinem Urteil die vier Partien zugunsten der Augsburger Gegner gewertet und zudem eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verhängt. Daraufhin war der TSV Schwaben Augsburg in Berufung gegangen, der das VSG im Punkt der Spielwertungen stattgegeben hatte. Letztlich hatten Schweinfurt, Türkgücü München, Burghausen und Bamberg das Schiedsgericht am Oberlandesgericht Nürnberg angerufen, das nun sein Urteil veröffentlicht hat.

Türkgücü-Heimspiel gegen Aschaffenburg abgesetzt

Das für den 34. Spieltag der Regionalliga Bayern terminierte Heimspiel von Türkgücü München gegen den SV Viktoria Aschaffenburg an diesem Samstag (17. Mai 2025) hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) kurzfristig absetzen müssen. Der Münchner Klub hat erneut keine den Regionalliga-Anforderungen entsprechende Spielstätte vorweisen können. Die Absage zieht ein sportgerichtliches Verfahren nach sich.

Konkret bedeutet das nun: Der FC Eintracht Bamberg ist neben Türkgücü München sportlicher Absteiger in die Bayernliga. Aschaffenburg bekommt die Punkte der ausfallenden Partie und überholt mit nun 40 in der Tabelle vorerst Aubstadt (37) und Schwaben Augsburg (39). Mit einem Sieg am Samstag in Bamberg kann Aubstadt sich sicher retten, Schwaben Augsburg genügt ein Unentschieden zuhause gegen allerdings Bayern München 2.

Das alles ist wieder hinfällig, sollte am Sonntag Zweitgligist Greuther Fürth noch auf einen Relegationsplatz abrutschen und letztlich in die 3. Liga absteigen. Dann muss Greuther Fürth 2 die Regionalliga Bayern in Richtung Bayernliga Nord verlassen, Bamberg würde relegieren und die drei „A“-Teams wären allesamt gerettet.

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