Ausnahmebewilligung für Händler: Blumenverkauf am Muttertag ist bis zu vier Stunden genehmigt

Ausnahmebewilligung für Händler: Blumenverkauf am Muttertag ist bis zu vier Stunden genehmigt

MAINFRANKEN – Auch in diesem Jahr erlaubt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) den Verkauf von Blumen am Muttertag. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung wurde für Sonntag, 11. Mai 2025, erteilt.

Blumenverkaufsstellen dürfen am Muttertag 2025 für maximal vier Stunden zwischen 8.00 und 12.00 Uhr geöffnet sein. Sie fallen jedoch nur dann unter die Allgemeinverfügung des StMAS, wenn im Verhältnis zum gesamten Warensortiment der Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 Prozent beträgt. Im Übrigen bleiben alle gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Beschäftigung an Sonntagen von der Ausnahmebewilligung unberührt.

Die Allgemeinverfügung zur befristeten Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten für den 11. Mai 2025 wurde im Bayrischen Ministerialblatt bekannt gegeben. Sie ist auf der Verkündungsplattform der Staatsregierung einsehbar: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2025-174/

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