Fahrlässige Tötung: Im Schweinfurter Gericht geht es um eine tragische Heimfahrt vom Seefest in Sulzfeld

Fahrlässige Tötung: Im Schweinfurter Gericht geht es um eine tragische Heimfahrt vom Seefest in Sulzfeld
Bild von raul olave auf Pixabay

SCHWEINFURT / SULZFELD – Die 2. Kleine Strafkammer des Landgerichtes Schweinfurt muss sich am kommenden Mittwoch mit einer Berufungsverhandlung auseinander setzen, in der es um eine fahrlässige Tötung geht.

In erster Instanz wurde der 1991 geborene Angeklagte vom Schöffengericht in Bad Neustadt an der Saale rund ein Jahr nach einem tragischen Unfall zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Ohne Bewährung. Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs kamen hinzu.

Das war der Polizeibericht von September 2023:

SULZFELD – Im Laufe der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es unweit des Sulzfelder Badesees zu einem tragischen Verkehrsunfall.

Kurz nach 02.00 Uhr wurde mitgeteilt, dass sich auf einem südöstlich des Badesees gelegenen Feldweg ein Fahrzeug überschlagen habe. Nach aktuellem Sachstand fuhren drei junge Männer im Alter von 24 bis 32 Jahren mit einem zweisitzigen (umgangssprachlich als Buggy bezeichneten) Offroad-Fahrzeug den o. g. Feldweg.

In einer Rechtskurve kam das Fahrzeug nach links von der Fahrbahn ab, fuhr noch einige Meter im Graben, bevor es letztlich an einem Baum umkippte. Der vermutlich nicht angeschnallte dritte Passagier – ein 25-jähriger Mann – geriet bei diesem Sturz unter das Fahrzeug.

Aufgrund der Schwere seiner Verletzungen verstarb der Mann trotz eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen noch an der Unfallstelle. Die beiden anderen Männer kamen wiederum leicht verletzt in umliegende Krankenhäuser. In enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurden alle erforderlichen Erstmaßnahmen zur Aufnahme des Verkehrsunfalls getroffen.

Zur Einsatzbewältigung wurden neben den polizeilichen Einsatzkräften mehrere Rettungswägen nebst Einsatzleiter Rettungsdienst, ein Notarzt und die umliegenden Feuerwehren aus Sulzfeld, Bad Königshofen u. Großeibstadt alarmiert.

Im Prozess in Bad Neustadt wurde klar, dass der Angeklagte auf einem Seefest wohl einige Liter Bier trank und somit alkoholisiert war. Dennoch steuerte er das Quad auch auf der Rückfahrt, nahm zudem, obwohl das Gefährt nur zwei Sitzplätze hat, eine dritte Person mit – das spätere Opfer, das nicht angeschnallt war und das unter dem Quad eingequetscht wurde, als es aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit umkippte.

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