LOHR AM MAIN – Im Rahmen einer Fischereikontrolle zwischen Steinbach und Hofstetten, konnte am Mainufer ein Angler ertappt werden, welcher einen seiner drei gefangenen Brachsen-Fische nicht waidgerecht behandelt hatte.
Während er zwei Fische waidgerecht abgetötet hatte, ließ er den dritten Fisch einfach im Gras liegen, sodass dieser längere Zeit qualvoll leiden und letztendlich ersticken musste. Der Angler bekam eine Strafanzeige nach dem Tierschutzgesetz wegen Tierquälerei.
Verbotswidrig mit 3 Ruten geangelt
LOHR AM MAIN – Am Freitagmorgen wurde im Zuge einer Fischereikontrolle ein männlicher Angler kontrolliert, welcher mit drei Angelruten fischte. Die maximal erlaubte Anzahl an eingesetzten Angelruten ist auf zwei begrenzt.
Beim Erblicken der Beamten warf er eine der drei Ruten in den Main, um das Fehlverhalten zu vertuschen. Der Herr muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das bayerische Fischereigesetz verantworten.