LOHR AM MAIN IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – Seinen Aufenthalt an der Lohrer Mainlände wird ein 52-jähriger Wohnmobilfahrer aufgrund seines unrühmlichen Verhaltens in keiner guter Erinnerung behalten.
Zunächst teilte am Sonntagvormittag ein aufmerksamer Bürger, selbst ein Petrijünger, der Polizeiinspektion Lohr einen verdächtigen Angler auf der Landzunge unter der neuen Mainbrücke mit. Dieser verstieß aufgrund des verwendeten Blinkers offensichtlich gegen das aktuell geltende Angelverbot auf Raubfische (Schonzeit bis 30.04.).
Bis zum Eintreffen der verständigten Polizeistreife hatte sich der Angler bereits wieder in sein Wohnmobil zurückgezogen, konnte aber dank der präzisen Personenbeschreibung des Mitteilers eindeutig identifiziert werden.
Gegenüber den Beamten gab der Mann an, weder einen Angelschein noch eine Angelausrüstung zu besitzen und dementsprechend nicht geangelt zu haben. Eine nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg unmittelbar durchgeführte Durchsuchung des Wohnmobils widerlegte das Anglerlatein und führte zur Auffindung einer umfangreichen Angelausrüstung.
Diese wurde beschlagnahmt und Strafanzeige erstattet. Zudem nahm der Tourist offenbar das Sprichwort „der Fisch muss schwimmen“ zu wörtlich. Er geriet mit seinem Wohnmobil rund zwei Stunden nach dem Vorfall in Neustadt am Main in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurde bei dem Fahrer ein Alkoholwert von 0,32 mg/l (0,64 Promille) festgestellt.
Neben der Strafe wegen der Fischwilderei muss der Mann nun auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Privatfeier endete mit Tätlichkeiten
GEMÜNDEN AM MAIN – In der Nacht zum Sonntag wurde die Polizei zu einem Wohnanwesen gerufen, da es dort zu einer Tätlichkeit zum Nachteil eines Jugendlichen gekommen sein soll. Im Zuge erster Ermittlungen stellte sich heraus, dass es zu mehrern Körperverletzungsdelikten gekommen war. Insgesamt trugen drei Geschädigte leichtere Verletzungen davon. Ein Haupttäter und weitere Mittäter wurden zwischenzeitlich ermittelt. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der genaue Hergang muss erst noch durch Vernehmungen geklärt werden.
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