ASCHAFFENBURG / INNENSTADT – Am Donnerstagabend ist es bei einer Wahlkampfveranstaltung in der Stadthalle zu einer Störaktion gekommen, in deren Verlauf wurden insgesamt drei Personen leicht verletzt. Es wurden Strafverfahren gegen mehrere Personen eingeleitet.
Wahlkampfveranstaltung in Stadthalle – Gegenversammlung auf Schlossplatz
In der Zeit von 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr fand in der Aschaffenburger Stadthalle anlässlich der im Februar stattfindenden Bundestagswahl die angemeldete Wahlkampfveranstaltung einer Partei statt, an der rund 90 Personen teilnahmen. Zur gleichen Zeit versammelten sich etwa 200 Personen auf dem Schlossplatz zu einer Gegenversammlung.
Die Polizei war mit Einsatzkräften vor Ort und betreute die Veranstaltung in der Stadthalle wie auch die zuvor angemeldete Gegenversammlung. Hierbei wurde die Polizei Aschaffenburg von Beamten der Zentralen Einsatzdienste Aschaffenburg sowie der Bereitschaftspolizei unterstützt.
Störaktion in Stadthalle – Drei Personen verletzt
Während der Wahlkampfveranstaltung ist es gegen 19:30 Uhr zu Störaktionen in dem Veranstaltungssaal gekommen. Dem Sachstand nach warfen zunächst drei Männer im Alter von 20, 36 und 39 Jahren jeweils elektronische Geräte in die Räumlichkeiten der Halle, die laute Töne abgaben. Eine 24-Jährige und ein 64-Jährige, die beide an der Wahlveranstaltung teilnahmen, wurden hierdurch leicht verletzt.
Anschließend störten zwei Frauen im Alter von 27 und 28 Jahren dem Sachstand nach die Veranstaltung in der Halle durch laute Zwischenrufe. In der Folge wurde die 27-Jährige durch eine 46-jährige Veranstaltungsteilnehmerin körperlich angegangen und hierdurch leicht verletzt.
Die vor Ort anwesenden Sicherheitskräfte konnten die rivalisierenden Gruppen voneinander trennen und an die Polizei übergeben. Die Beteiligten wurden nach Durchführung der polizeilich notwendigen Maßnahmen wieder entlassen.
Mehrere Strafverfahren eingeleitet
Die Kriminalpolizei Aschaffenburg hat die Ermittlungen zu den Geschehnissen in der Stadthalle übernommen. Gegen die drei Männer und zwei Frauen, die die Wahlkampfveranstaltung störten, wird nun wegen Verstößen nach dem Versammlungsgesetz ermittelt. Die Männer müssen sich weiterhin wegen Körperverletzungsdelikten verantworten. Auch gegen die 46-Jährige wird wegen Körperverletzung ermittelt.
Symbolfoto: Archiv