In den Fernsehnachrichten am Freitag war überwiegend der Protest gegen den Besuch von Björn Hoecke in Aschaffenburg ein Thema. Das Thüringer Gesicht der AfD wollte am Ort der Attacke von Mittwoch einen Kranz niederlegen.
Was dafür etwas unterging, wovon nur vereinzelnd zu lesen ist: Der Täter aus Afghanistan war nicht nur ausreisepflichtet, er trat auch zuvor mehrfach in Erscheinung wegen Gewalttaten. unter anderem wegen einer Auseinandersetzung im Erstaufnahmezentrum bei Niederwerrn im Landkreis Schweinfurt. Zudem wurde er in einer psychiatrischen Klinik in Werneck behandelt.
Man bekommt nicht nur Gänsehaut, sondern nichts anderes als nackte Wut packt einen, wenn man das hier zu Sehende vom BR-Text am Freitagabend liest. Eine Ersatz-Freiheitsstrafe wegen diverser Vergehen Ende Dezember 2024 trat der Afghane einfach nicht an.
Konkret bedeutet das: Hätte er das getan, wäre die Tat von Aschaffenburg nicht möglich gewesen – und zumindest an diesem Mittwoch nicht passiert.
Wer gibt die Antworten auf damit offene Fragen?
- Wie kann es sein, dass ein zu Gefängnis Verurteilter, der noch dazu wegen Gewalttaten bekannt ist, eine Freiheitsstrafe einfach so nicht antreten kann?
- Kann damit also auch jeder andere Mensch in Deutschland, der zu einem Freiheitsstrafe verurteilt wird, einfach so nicht zum Gefängnis kommen und der Haft somit entgehen?
- Wer in Bayern ist dafür verantwortlich, dass ein zu einer Freiheitsstrafe Verurteilter einfach so diesem Gefängnisaufhalthalt ausweichen kann?
- Und wieso pendelt ein Asylbewerber, der mehrfach in Erscheinung trat, einfach so anscheinend zwischen Schweinfurt und Aschaffenburg?
Der Autor dieser Zeilen fuhr am Freitagmorgen mit dem Stadtbus vom Roßmarkt zum Wildpark. Mit an Bord: Ein Gruppe Kinder, die dorthin einen Ausflug machte. Der Messermann von Aschaffenburg hätte also theoretisch auch in Schweinfurt zustechen können. Im Wildpark, vielleicht an der Elchrutsche… Die Anschläge kommen immer näher.
Bis heute bekennt sich niemand zur seiner Verantwortung, weshalb der Täter a.) noch auf freiem Fuß war und b.) noch in Deutschland leben durfte. Wer, außer dem Doppel-Mörder, trägt noch die Schuld am Tod zweier unschuldiger Menschen?
Michael Horling
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Foto: Videotext des Bayerischen Rundfunks