KARLSTADT – Krank sein und richtig gesund werden oder „krankfeiern“: Was dürfen Beschäftigte, wenn sie krank sind – und was nicht? Damit Arbeitnehmer nicht in die „Blau-Macher-Falle“ tappen, kommen von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) jetzt professionelle Tipps.
Eine AOK-Expertin klärt beim Info-Abend der IG BAU Mainfranken über die „Dos und Don’ts beim Kranksein“ auf. Und zwar am kommenden Mittwoch, 29. Januar, um 19 Uhr in den Kegelstuben Karlstadt (Baggertsweg 9).
Als Leiter der IG BAU-Region Franken hofft Hans Beer, an diesem Abend aus vielen Fragezeichen Ausrufezeichen zu machen: „Wenn Beschäftigte die Grenzen des Krankseins überschreiten, dann aus Unwissenheit. Vielen ist nämlich nicht bewusst, dass sich Sachen, die man ‚mal eben nebenbei macht‘, nicht mit einer Krankschreibung vereinbaren lassen. Wer beim Umzug mithilft, das Auto wäscht oder die eigenen vier Wände streicht, darf nicht krankgeschrieben sein. Erst recht gehören das Partyfeiern und Urlaubmachen zu den No-Gos, wenn die Krankmeldung beim Chef abgegeben wurde“, sagt Hans Beer.
Beim IG BAU-Info-Abend mit der AOK geht es dann auch um den heiklen Punkt, ob der Arbeitgeber seine Beschäftigten kontrollieren darf. „So viel sei schon mal verraten: Nein, darf er nicht. Vertrauen geht schließlich in beide Richtungen“, so Hans Beer. Eingeladen zum „Info-Stammtisch“ der IG BAU Mainfranken sind alle, die Interesse haben, mehr zum Thema „Krank sein – Krankschreibung“ erfahren möchten. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Auf dem Bild:
Krankgeschrieben: Trotzdem beim Umzug helfen oder zur Party gehen – was dürfen Beschäftigte, die den „gelben Schein“ haben? Dazu informiert die AOK am Mittwoch auf einem Info-Abend der IG BAU in Karlstadt.
Foto: IG BAU | Tobias Seifert