SCHWEINFURT – Am Samstag versuchte ein Mann, auf besonders dreiste Art und Weise an Geld zu gelangen. Der 24-jährige Tatverdächtige nutzte in zwei Geschäften die kurzzeitige Abwesenheit des Personals aus, um in die Kasse zu greifen.
Erfolgreich waren seine Handlungen nicht – ohne Geld und auf der Flucht konnte die Polizei den Mann stellen. Dieser wurde am Tag nach seinen Taten in Schweinfurt einem Ermittlungsrichter vorgeführt, welcher Untersuchungshaft anordnete.
Erste Tat: Blumenladen
In der Schweinfurter Innenstadt betrat der Tatverdächtige gegen 08:30 Uhr die Verkaufsräume eines Blumenladens. Während die Angestellten noch mit den Vorbereitungen zur Ladenöffnung beschäftigt waren, trat der Mann an die Kasse und versuchte den Inhalt an sich zu nehmen. Das Personal wurde durch ein Geräusch auf den 24-Jährigen aufmerksam und konnte ihn vertreiben.
Zweite Tat: Friseursalon
Etwa eine Stunde später versuchte der Tatverdächtige sein Glück in der Gartenstadt. Der Mann betrat dort einen Friseursalon. Während das Personal mit Kundschaft beschäftigt war, versuchte der 24-Jährige den Kasseninhalt zu entwenden. Aber auch in diesem Fall konnten die Angestellten die Tat vereiteln und der Tatverdächtige ergriff die Flucht.
Festnahme des Tatverdächtigen
Aufgrund der präzisen Personenbeschreibung der Zeugen konnten Beamte den 24-jährigen Mann schließlich in Niederwerrn stellen und festnehmen. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Mann mit algerischer Staatsangehörigkeit.
Im Rahmen der Ermittlungen stellten die Schweinfurter Beamten fest, dass der Festgenommene nicht nur für die beiden versuchten Diebstähle in Schweinfurt verantwortlich ist, sondern bereits Stunden zuvor mehrfach in gleicher Art und Weise in Geschäften in Würzburg vorgegangen war.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der Tatverdächtige dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Dieser hat wegen des dringenden Tatverdachts des Diebstahls in mehreren Fällen einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige wurde daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.