BAD NEUSTADT – Am Samstag, gegen 22:50 Uhr, wurde durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Bad Neustadt ein 20-Jähriger Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei fanden die Beamten einen pyrotechnischen Gegenstand auf.
Eine Überprüfung ergab, dass es sich hierbei um einen erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörper handelte. Jedoch besaß der 20-Jährige keinerlei sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Gegen den jungen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Unter Betäubungsmittel Pkw geführt – Beifahrer führte Anscheinswaffe mit sich
WINTERHAUSEN IM LANDKREIS WÜRZBURG – Am Freitag, den 20.12.2024, gegen 21:55 Uhr, kontrollierten Beamte der PI Ochsenfurt in Winterhausen einen Pkw Ford.
Hierbei konnte sofort Cannabisgeruch, welcher aus dem Pkw strömte, von den Beamten festgestellt werden. Da der Fahrer zudem noch drogentypische Auffälligkeiten zeigte, wurde die Weiterfahrt zunächst unterbunden. Im weiteren Verlauf wurde, da sich der Konsum von Cannabis beim Fahrer bestätigte, eine Blutentnahme beim 26jährigen Fahrer angeordnet, welche später in den Räumlichkeiten der PI Ochsenfurt durchgeführt wurde.
Noch bei der Kontrolle vor Ort konnte bei einem Mitfahrer des Pkw`s eine täuschend echt aussehende Softair-Pistole festgestellt werden, die der Besitzer vor der Kontrolle noch schnell unter den Beifahrersitz geschoben hatte. Grundsätzlich wäre diese Pistole aufgrund ihrer geringen Geschossenergie erlaubnisfrei. Da sie allerdings einer echten Pistole täuschend echt ähnelt, werden „solche“ Waffen als sogenannte Anscheinswaffen eingestuft, welche ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz nach sich zieht.
Die Pistole wurde vor Ort sichergestellt. Ein Bußgeldverfahren gegen den Besitzer der Waffe wurde eröffnet.