VOLKACH – Die Stadt Volkach informiert, dass zu Silvester und Neujahr wie in den letzten Jahren ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern besteht.
„Das Sicherheits- und Unfallrisiko ist einfach zu hoch“, betont Volkachs Erster Bürgermeister Heiko Bäuerlein und bittet die Bevölkerung um Verständnis. Gleichzeitig wünscht er im Namen der gesamten Stadtverwaltung allen Bürger/innen einen guten Rutsch ins Jahr 2025.
In folgenden Ortsbereichen darf kein Feuerwerkskörper abgebrannt werden:
- Im gesamten Altstadtbereich von Volkach
Hauptstraße, Marktplatz, Oberer Markt, Bahnhofstraße, Prof.-Jäcklein-Straße, Richard-Haupt-Straße, In den Gräben, Untere Zwingergasse, Storchgasse, Grabengasse, Untere Spitalgasse, Mittlere Spitalgasse, Obere Spitalgasse, Bgm.-Berz-Straße, Schulgasse, Badgasse, Kellereigasse, Hetzersgasse, Obere Zwingergasse, Zehentgasse, Pfarrgasse, Spitalstraße, Mittl. Zwingergasse, Höfleinsgasse, Gänseplatz, Stockgasse, Schelfengasse, Kreuzgasse, Weinstraße, Sackgasse, Manggasse, Am Zeilitzheimer Tor - In der Nähe von Kirchen und Gärtnereien in Volkach und den Stadtteilen. Hier ist ein Abstand von mindestens 100 Meter einzuhalten.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße geahndet.