Verkehrsunfall mit dem Auto: 47-jährige Fahrerin hatte 2,1 Promille im Blut

BAD NEUSTADT AN DER SAALE – Eine 47-jährige Autofahrerin wurde am Mittwochabend, gegen 22:15 Uhr, von Zeugen dabei beobachtet, wie sie im Bereich der Stadthalle über einen Gehweg fuhr und im Anschluss eine Mauer touchierte. Anschließend setzte sie ihre Fahrt in Richtung Meininger Straße fort.

Die verständigte Polizeistreife konnte das Fahrzeug im Rahmen der Fahndung kurz darauf zwischen Bad Neustadt und Wollbach, wo es infolge eines Unfalles rechts neben der Fahrbahn und auf dem Dach liegend liegengeblieben war, feststellen.

Die Fahrerin war in ihrem Pkw eingeklemmt und musste durch die Kameraden der alarmierten Feuerwehr geborgen werden. Anschließend wurde sie zur Behandlung ihrer glücklicherweise leichten Verletzungen mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gefahren.

Da die Beamten während der Unfallaufnahme deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen, der von der Fahrerin ausging, wurde in der Klinik eine Blutentnahme durchgeführt. Die Untersuchung ergab einen Wert von 2,1 Promille. Die Dame muss sich nun wegen mehrerer Delikte verantworten.

Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 10.500 Euro beziffert. Die Feuerwehren aus Bad Neustadt, Brendlorenzen und Salz waren mit insgesamt 50 Kräften vor Ort und unterstützten bei der Bergung bzw. Verkehrsführung.

Trunkenheit im Verkehr: Fahrzeugschlüssel sichergestellt

BAD NEUSTADT – Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle überprüfte die Polizeistreife am Mittwochabend, gegen 21:00 Uhr, eine Autofahrerin, die in der Jahnstraße fuhr. Während der Kontrolle nahmen die Beamten Alkoholgeruch wahr, weshalb sich der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt erhärtete. Einem freiwilligen Atemalkoholtest, der einen Wert von 1,24 Promille ergab, folgte eine Blutentnahme auf der Dienststelle. Die Weiterfahrt wurde durch die Sicherstellung des Pkw-Schlüssels unterbunden. Im Rahmen der Sachbearbeitung wurde in den polizeilichen Systemen außerdem festgestellt, dass die Dame zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Die bearbeitende Staatsanwaltschaft wurde informiert

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