GEMÜNDEN AM MAIN IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – Der Polizei wurde am Mittwochabend um 18 Uhr mitgeteilt, dass im Bereich der Bahnhofstraße eine Person sei, die eine Schusswaffe bei sich trage. Eine Polizeistreife machte den Mann aufgrund der Personenbeschreibung rasch ausfindig und führte eine Personenkontrolle durch.
Hierbei bestätigte sich die Mitteilung. Der junge Mann hatte tatschlich eine Schreckschusspistole samt Munition dabei. Allerdings konnt er auch einen sogenannten „kleinen Waffenschein“ vorzeigen. Ob sich der Mann dennoch ordnungswidrig verhielt, ist nun Gegenstand der weiteren polizeilichen Ermittlungen.
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Eine Antwort
Es ist der Sinn eines Waffenscheines, zu bestätigen, dass der Besitzer eine entsprechende Waffe führen darf.
Für eine Schreckschusswaffe zuhause braucht man keinen Waffenschein.