Trickdiebstahl und Trickbetrug: Warum man sich niemals von einer fremden Frau umarmen lassen sollte

BAD BRÜCKENAU – Zunächst musste ein 84jähriger Mann mit Schrecken feststellen, dass ihm die Geldbörse entwendet wurde. Der Mann war am Freitagmittag zur Erledigung seiner Einkäufe in einem Supermarkt in Bad Brückenau unterwegs gewesen.

Als er die Einkäufe in sein Auto laden wollte, wurde er von einer älteren, ihm unbekannten Dame angesprochen. Diese zeigte ihm ein Kleingeldstück vor und deutete an, es ihm schenken zu wollen. Nachdem der 84jährige dies ablehnte, umarmte ihn die Unbekannte und entfernte sich in unbekannte Richtung.

Nachdem der ältere Herr seine Einkäufe verstaut hatte musste er feststellen, dass ihm seine Geldbörse aus der hinteren Hosentasche entwendet wurde. Er begab sich anschließend auf die hiesige Dienststelle und erstattete Anzeige.

Nachdem kurz nach der oben beschriebenen ‚Begegnung‘ eine männliche Person mit der Bankkarte des 84jährigen unberechtigter Weise Geld von dessen Konto abgehoben hatte, konnte ein Verlust der Geldbörse gänzlich ausgeschlossen werden.

Hier geht man nun davon aus, dass die ältere Dame dem Geschädigten bei der Umarmung den Gelbeutel aus der Gesäßtasche entwendet hat und anschließend durch einen zweiten Täter die oben genannte Abhebung getätigt wurde.

Die Polizei Bad Brückenau hat die Ermittlungen aufgenommen und nimmt Hinweise, die zur Identität der/des Täter/s führen könnten unter der Telefonnummer 09741/6060 entgegen.

Dubiose Spende

Am frühen Freitagnachmittag meldete sich ein 43jähriger Mann auf hiesiger Dienststelle und gab an, dass ihm soeben im Bereich eines Supermarktes in Bad Brückenau durch einen unbekannten Mann 50,- € für eine dubiose Spende ‚abgeluchst‘ wurden.

Eine Streifenbesatzung der hiesigen Dienststelle fuhr die Tatörtlichkeit umgehend an und konnte kurz darauf einen Pkw anhalten, in welchem sich unter anderem der vermeintliche Täter befand.

Nach Vorhalt gestand der später Beschuldigte die Tat und händigte den eingesetzten Beamten den kurz zuvor ‚ergaunerten‘ 50,- € Schein aus. Dieser konnte dem Geschädigten wenig später auf der Dienststelle wieder ausgehändigt werden.

Den 35jährigen Beschuldigten erwartet nun ein Strafverfahren wegen Betrugs.

Bild von Gennaro Leonardi auf Pixabay

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