NEUENDORF BEI LOHR AM MAIN IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – Im Rahmen einer Fischereikontrolle konnte festgestellt werden, dass zwei Angler ihre kleinen Köderfische nicht waidmannsgerecht sofort abgetötet hatten.
Stattdessen hielten sie die insgesamt fünfzehn kleinen Fische ohne Wasserzusatz lebendig in eine kleine Tasche, sodass diese letztendlich qualvoll ersticken mussten.
Gegen beide wurde Strafanzeige nach dem Tierschutzgesetz erstattet.
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