Zweifacher Ladendiebstahl bedeutet zwei Strafanzeigen und zweifach Hausverbot

EBERN IM LANDKREIS HASSBERGE – Zur heißen Zeit der Weihnachtseinkäufe wurde die Streife in einen Einkaufsmarkt in Ebern gerufen. Durch eine aufmerksame Mitarbeiterin konnte ein Mann beobachtet werden, wie er Ware unter seine Kleidung steckte.

An der Kasse bezahlte er nur einen Teil seines Einkaufes, ehe er im Anschluss den Markt verlassen wollte. Bei der Überprüfung des Diebesguts konnte noch weitere fremde Ware aufgefunden werden. Im gleichen Modus Operandi gab er zuvor auch in einem Discount-Markt in Ebern wieder nur einen Teil seines Einkaufs an der Kasse an, während er weitere Ware bei sich versteckte.

Den männlichen Dieb erwarten nun zwei separate Strafanzeigen. Ebenso erhielt er für die beiden Märkte ein Hausverbot.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert